Endgültig: Weiterverkauf von Wiesntischen bleibt verboten

Am 17.09. startet das Oktoberfest in München und dazu gibt es jetzt ein Meilenstein-Urteil.

Wiesntische dürfen nicht weiterverkauft werden. Eine Event-Agentur hatte Plätze für 3.000 Euro im Netz angeboten, doch die Ochsenbraterei hatte dagegen geklagt – mit Erfolg! Gerade hat das Oberlandesgericht München noch einmal bestätigt: Weiterverkaufen ist verboten. 

 

Aber: Was passiert, wenn ich krank werde und nicht auf die Wiesn kann? Darf ich meinen Tisch dann an einen Freund verkaufen?

Doch es gibt natürlich auch solche Fälle: Man hat sich monatelang auf die Wiesn gefreut, sich rechtzeitig einen Tisch gesichert und dann macht einem plötzlich eine Krankheit einen Strich durch die Rechnung. Darf man seinen Tisch laut des aktuellen Urteils auch in solch einer Situation nicht an einen Kumpel oder einen Arbeitskollegen weiterverkaufen?

Wiesn-Chef Clemens Baumgärtner gibt Entwarnung: Grundsätzlich darf man seinen Wiesntisch weiterverkaufen – privat, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Wird man also krank und kann nicht selbst seinen Platz im Oktoberfest-Zelt einnehmen, kann man ihn privat weiterverkaufen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

 


Gong 96.3 schenkt euch einen Wiesntisch

Wir laden euch ein! Alle Infos hier:

 


 

 

 

Titelbild: tichr/ Shutterstock.com
07.07.2022