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Alkoholverbot an Bahnhöfen - Das Wichtigste im Überblick
Der Verzehr von Bier, Wein und anderen Alkoholika ist an allen Bahnhöfen in Deutschland von diesem Donnerstag an verboten. Was bislang nur an ausgewählten Stationen gilt, ist dann bundesweiter Standard.
Mit dem Schritt vom Bahngleis in den Zug ist das Feierabendbier in den meisten Fällen allerdings wieder erlaubt. Wie sehen die Regeln im Detail aus? Und sollen sie auch durchgesetzt werden, wenn Hunderte grölender Fußballfans mit Bier am Bahnsteig stehen?
Was genau ist künftig verboten?
Alkohol? Nein, danke! Das gilt ab sofort an allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn. Der Konsum ist dann im gesamten Bahnhofsbereich verboten, inklusive der Bahnsteige. In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu, die der Deutschen Bahn gehören. Ausnahmen können dort gelten, wo zum Beispiel Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.
In den gastronomischen Betrieben im Bahnhof darf weiterhin Alkohol verkauft und getrunken werden. Grundsätzlich ist es auch erlaubt, Alkohol mit sich zu führen - nur der Konsum ist verboten.
Was verspricht die Bahn sich von dem Verbot?
«Wir denken, dass Bahnhöfe so eine Art Visitenkarte sind für den öffentlichen Nahverkehr», sagte Bahnsprecherin Anja Bröker am Mittwoch im Berliner Hauptbahnhof. Das sogenannte Alkoholkonsumverbot solle die Bahnhöfe sicherer und sauberer machen. Ziel sei, den Aufenthalt in den Bahnhöfen angenehmer zu machen.
Ein Anlass für den Schritt war ein Vorfall in Baden-Württemberg. Ein 26 Jahre alter Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn wurde im Juli bei einer Ticketkontrolle in einem Regionalzug nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft von einem 36 Jahre alten Fahrgast geschlagen und getreten. Während des Gerangels gab die Zugtür nach und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug. Der 36-Jährige soll alkoholisiert gewesen sein. «Wir greifen durch», ließ Bahnchefin Evelyn Palla damals wissen. «Wir verbannen das Alkoholtrinken aus unseren Bahnhöfen.»
Wie soll dieses Durchgreifen aussehen?
Das Verbot ist Teil des DB-Hausrechts, dadurch haben die Sicherheitskräfte der Bahn eine Handhabe. Bei ihren Kontrollgängen sollen sie auf Personen zugehen, die gegen das Verbot verstoßen. Wer sich nicht an das Verbot halte, «der wird angesprochen mit Augenmaß», sagte Bröker. Es könnten ein Hausverweis und «im schlimmsten Fall dann auch ein Hausverbot» folgen.
Mirko Schwärzel aus der Bundesgeschäftsführung der Bahnhofsmission betonte bei einem Pressetermin mit der DB, die Umsetzung des Verbots dürfe nicht zu Ungleichbehandlung und Stigmatisierung führen. «Die Regeln müssen dann auch für alle gelten.» Feiernde und Fußballfans müssten genauso behandelt werden wie Wohnungs- und Obdachlose. Zudem warnte Schwärzel vor einer Verdrängung ins Bahnhofsumfeld. Grundsätzlich unterstütze die Bahnhofsmission die Initiative der Bahn.
Kann so ein Verbot überhaupt durchgesetzt werden?
Um eine flächendeckende Kontrolle möglich zu machen, müsste die Bahn unzählige neue Mitarbeiter bei der DB-Sicherheit einstellen. Geplant ist das nicht. Bei den Sicherheitsbehörden ist die Bundespolizei für die Bahnhöfe zuständig, aber auch sie wird nicht einspringen können, Gewerkschaften klagen regelmäßig über Personalengpässe. Die Bundespolizei wird absehbar bei Konflikten hinzugerufen werden.
Gleichzeitig stellt sich aber auch die Frage, wie wichtig eine konsequente Durchsetzung ist und ob das Verbot bereits eine ausreichende, abschreckende Wirkung hat.
Gibt es ein solches Verbot bereits - und wie sind die Erfahrungen damit?
An knapp 40 großen Bahnhöfen sind Bier, Wein und Co. schon seit längerem tabu. Dazu gehören die Hauptbahnhöfe in Köln, Kiel, Heidelberg, München, Hamburg und Berlin. Die Erfahrungen sind der Bahn zufolge positiv.
Das Verbot sorge für weniger Konflikte und weniger Müll, sagte Bröker. Reisende und Mitarbeitende fühlten sich an den Bahnhöfen wohler.
Feierabendbier ade? Und was ist mit Großveranstaltungen?
Beispielsweise an Spieltagen der Fußball-Bundesliga sind Zehntausende Fans mit der Bahn unterwegs, viele von ihnen mit Bier oder anderem Alkohol. Das neue Verbot dürfte vor allem an solchen Tagen auf eine harte Probe gestellt werden. Bröker sagte: «Das Alkoholkonsumverbot gilt an den Bahnhöfen an jedem Tag, auch an dem Tag von Großveranstaltungen.» Dann würde genauso auf die neuen «Spielregeln» verwiesen. Sie betonte jedoch, dass mit Fingerspitzengefühl und Augenmaß vorgegangen werde.
Und das Feierabendbier? Auch das darf nicht mehr im Bahnhof getrunken werden. «Jemand, der mit dem Feierabendbier gewohnt ist, unterwegs zu sein, wird von uns angesprochen und wird dann eben auch darauf hingewiesen, dass das künftig eher woanders getrunken werden müsste», sagte Bröker.
Kommt als Nächstes ein Alkoholverbot in allen Zügen?
Das ist nicht geplant. In den Bordbistros verkauft die Bahn selbst alkoholische Getränke. Auch mitgebrachten Alkohol könnten die Fahrgäste an Bord der Züge trinken, «sofern dies in angemessenem Rahmen geschieht und Mitreisende nicht gestört werden». Entscheidend sei die gegenseitige Rücksichtnahme.
Im Regionalverkehr gibt es bereits jetzt sehr unterschiedliche Regelungen. Einige Verbünde, etwa in Hamburg, Köln, München oder Nürnberg, untersagen den Alkoholkonsum in den Regionalbahnen generell. Wer eine Gefahr für andere Fahrgäste oder die Sicherheit und Ordnung des Betriebs darstelle, könne generell des Zugs verwiesen werden. Auch einige Privatbahnen setzen bereits seit vielen Jahren auf Alkoholkonsumverbote in den Zügen.