Beschlossen: Masern-Impfpflicht ab 2020 in Kitas, Schulen und Co.

Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, dürfen ab März 2020 keine Kitas oder Schulen mehr besuchen. Das hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen. Davon sind auch Flüchtlingsunterkünfte betroffen. Wer diesem Gesetz nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder von bis zu 2.500 Euro.

Ab wann gilt die Impfflicht?

Die Masern Impfpflicht soll im März 2020 in Kraft treten. Ab dann müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Alle Kinder und auch das  Personal, die zum Zeitpunkt des Inkraftretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen.