Nach Absage aller Großveranstaltungen in Bayern: So bekommt ihr euer Geld zurück

Alle Infos hier.

Wegen des Corona-Virus hat die bayrische Landesregierung beschlossen Großveranstaltungen, an denen über 1000 Personen teilnehmen sollen, abzusagen. Das betrifft Konzerte, Theater, Sportveranstaltungen und mehr. Was ihr jetzt mit euren Tickets, Dauerkarten machen könnt, erfahrt ihr hier: 

Immer unklar ist jedoch noch, ob die Fußballspiele in diesem Fall komplett abgesagt werden, verschoben werden oder als "Geisterspiele" ohne Zuschauer stattfinden. 

Allgemein gilt, dass in solchen Fällen der Veranstalter haftet. Die Gründe für die Absage sind dabei erstmal nicht relevant. Erster Ansprechpartner ist für euch, die Vorverkaufsstelle, wo ihr die Tickets gekauft habt. Wenn diese nicht reagiert, solltet ihr euch direkt an den Veranstalter wenden. Dieser muss euch dann in einem gewissen Zeitraum euer Geld zurückerstatten. Diese Fristen sind jedoch je nach Veranstalter unterschiedlich.

Sowohl die Vorverkaufsgebühr als auch die Versandkosten werden euch übrigens auch zurückerstattet. 

Verschobene Veranstaltungen

Es kann auch der Fall auftreten, dass Veranstaltungstermine verschoben werden. Auch dann gibt es eine Möglichkeit, dass ihr euer Geld zurückbekommt, denn eine Veranstaltung auf einen Termin verlegt wird, an den ihr nicht könnt, könnt ihr immer euere Eintrittskarte reklamieren. Auch in diesem Fall bekommt ihr die Ticketkosten, die Vorverkaufsgebühr und die Versandkosten zurückerstattet.

Dauerkarten

Zum Beispiel beim Fußball, aber auch beim Eishockey oder Basketball gibt es sogenannte Dauerkarten. Das sind Tickets, die die ganze Saison gelten. Laut Verbraucherzentrale lässt sich auch bei Dauerkarten der Geldwert jedes einzelnen Spiels errechnen. Die Verbraucherschützer raten daher, den anteiligen Preis für ein abgesagtes Spiel vom jeweiligen Verein zurückzuverlangen. Einige Vereine schließen dies allerdings in ihren AGB explizit aus, da kommt es dann für euch auf jeden einzelnen Verein an. 

Wenn eine Veranstaltung normal stattfindet, habt ihr kein Recht drauf, aus Angst vor einer Corona-Infektion, euer Geld zurückzubekommen. 

Auch bei Zugtickets, Flugtickets, Hotelbuchungen usw., die aufgrund einer jetzt abgesagten Veranstaltung gebucht worden sind, müsst ihr allerdings auf die Kulanz der jeweiligen Vorverkaufsstellen hoffen. 

Die Deutsche Bahn ist in diesem Falle sehr kulant und erstattet euch die Ticketpreise. 

Wichtige Fragen und Antworten

Welche Großveranstaltungen sind gemeint und wo gibt es Ausnahmen?

Alle Sportveranstaltungen (insbesondere Fußball, Basketball und Eishockey) werden mit Publikum untersagt. Der Veranstalter hat die Möglichkeit, die Veranstaltung ohne Publikum durchzuführen (sog. Geisterspiele). Untersagt werden alle Starkbierfeste, große Konzerte, Demonstrationen und große Wahlkampfveranstaltungen. Ausnahmen gibt es nicht!

Werden bereits bezahlte Eintrittsgelder zurückerstattet?

Ja, bei allen staatlichen Theatern, Konzerten und Opernhäusern erstattet der Freistaat aus Kulanz den Ticketpreis. Bei Privaten Veranstaltern könnt ihr auch Geld zurückverlangen., Ihr müsst nicht mal eine Terminverschiebung akzeptieren. Dauerkartenbesitzer können anteilig ausgefallene Termin geltend machen.

Was ist mit kleineren Veranstaltungen, wie Vereinsfesten, Flohmärkten etc?

Hier werden Veranstalter und Teilnehmer gebeten, Zurückhaltung zu üben. Veranstalter sollen über eine mögliche Verschiebung nachdenken. Alles was nicht zwingend sein muss, sollte verschoben werden. Eine Risikobewertung nimmt das Gesundheitsamt oder das LGL auf Anfrage vor.

Was ist mit Schulen mit über 1000 Schülern- warum werden die nicht geschlossen?

Schulen sind „Infrastruktur“- also Einrichtungen des öffentlichen/beruflichen Lebens. Die U-Bahnen (und andere öffentlichen Verkehrsmittel) fahren ja auch weiter. Für Schulen gelten die bereits eingeleiteten Regelung (Fernbleiben von Südtirol-Urlaubern) Schließung bei positiv Getesteten und Verdachtsfällen (auch Teilschließung möglich)

Haben die Verbote Auswirkungen auf die Kommunalwahl am 15.März?

Die Wahl findet ganz normal statt. Wer sich unsicher ist, sollte auf jeden Fall noch die Möglichkeit für die Briefwahl nutzen. Aber auch in den Wahllokalen läuft am Wahltag alles wie geplant (abgesehen von einzelnen Schutzmaßnahmen)

Finden große Ostergottesdienste statt?

Die Kirchen haben bereits verantwortungsvoll Maßnahmen ergriffen, Weihwasser ist entfernt worden, beim Friedensgruß wird aufs Händeschütteln verzichtet. Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Kirchen deshalb auch die großen Gottesdienste absagen. Eine Entscheidung der Kirchen steht aber noch aus.

Werden die Verbote dann nach dem 19.4. aufgehoben?

Das hängt von der weiteren Entwicklung ab. Entscheidend ist laut LGL vor allem die Anzahl an Neu-Infektionen. Sollte sich die Zahl schnell/deutlich erhöhen, ist auch eine Verschärfung der Maßnahmen vor dem 19.4. denkbar. Ansonsten ist auch eine Verlängerung möglich.