München über Frühwarnwert: Ab sofort gilt das Alkoholverbot

Der 7-Tage-Inzidenz Frühwarnwert wurde soeben überschritten. Daher tritt nun das Alkoholverkaufsverbot ab 21 Uhr und das Alkoholkonsumverbot ab 23 Uhr im öffentlichen Raum in Kraft.

 

Das gilt ab sofort: 

Von heute, Freitag, 28. August, an gilt damit für die Dauer von 7 Tagen:

  • Es darf im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München von 21 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr verkauft werden, einzige Ausnahmen sind der Ausschank zum unmittelbaren Konsum vor Ort in der Gastronomie und auf genehmigten Veranstaltungen.

 

  • Es darf im gesamten Gebiet der Landeshauptstadt München von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages keinerlei Alkohol mehr im öffentlichen Raum konsumiert werden, einzige Ausnahmen sind die Freischankflächen der Gastronomie und genehmigte Veranstaltungen.

 

So hoch ist das Bußgeld:

 

Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum im öffentlichen Raum nach 23 Uhr beträgt mindestens 150 Euro. Wer als Verkaufender gegen das Verkaufsverbot nach 21 Uhr verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 500 Euro belangt. Abhängig von Situation und Verhalten sowie im Wiederholungsfall kann das Bußgeld jeweils höher ausfallen.

 

Hintergrund:

Mit dem nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot im öffentlichen Raum soll eine weitere Zunahme der Corona-Infektionen in München zum Schutz der Bevölkerung eingedämmt werden, um so einschneidendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.

In den vergangenen Wochen war es nachts an öffentlichen Orten zunehmend zu Verstößen gegen das Ansammlungs- und Feierverbot gekommen. Unter Alkoholeinfluss sinkt die Hemmschwelle, Abstands- und Hygieneregeln werden kaum oder gar nicht beachtet.

 

München: Aktuelle 7 Tage Inzidenz = 35,27 ; Frühwarnwert= 35

 

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