München: Kommunalwahl am 15.März - Briefwahl-Fristen

Alle Infos gibt's hier.

Am 15. März 2020 sind in München Kommunalwahlen. Mann kann per Briefwahl wählen, wenn Sie nicht ins Wahllokal gehen können oder wollen. Dafür braucht man einen Wahlschein und die Stimmzettel. Diese Unterlagen kann man persönlich abholen oder man lässt sich die Unterlagen per Post schicken.

Alle Fristen zur Kommunalwahl am 15.März in München hier: 

Online beantragen: bis Mittwoch, 11. März 2020, 11 Uhr

Persönlich beantragen: bis Freitag, 13. März 2020 im Wahlbüro

  • Ausnahmen: Wer plötzlich krank wird und das auch nachweisen kann, kann die Briefwahl noch bis zum Wahlsonntag, 15. März, 2020 bis 15 Uhr beantragen. 

 

Abgeben per Post: am besten mindestens 3 Werktage vor der Wahl, also bis Donnerstag, 12. März 2020 im Briefkasten, allerspätestens Freitag, 13. März 2020

  • Wer es bis dahin verpasst, kann seine Briefwahlunterlagen am Sonntag noch bis 18 Uhr an speziellen Briefkästen in der Nähe der Rathäuser einstecken oder direkt im Wahllokal abgeben.

 Die Standorte der Sonderbriefkästen sind:

  • - Rathaus am Marienplatz
  • - Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19 und Ruppertstraße 11
  • - Bezirksinspektion West – Landsberger Straße 486
  • - Bezirksinspektion Ost – Trausnitzstraße 33
  • - Bezirksinspektion Nord – Hanauer Straße 56

Wählen bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung oder Quarantäne

Ist es einer wahlberechtigten Person auf Grund einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich das Wahllokal aufzusuchen, können auch am Samstag, 14. März, und Sonntag, 15. März, noch Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das gilt für Erkrankungen jeder Art und natürlich auch für Menschen in Corona-Quarantäne.

Die Unterlagen können am Samstag von 8 bis 12 Uhr und am Sonntag von 8 bis 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, Eingang A, an der Information von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden.

Damit die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden können, muss die bevollmächtige Person folgende Dokumente im Original vorlegen: Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins/Briefwahlunterlagen (z.B. Rückseite der Wahlbenachrichtigung), gesonderte schriftliche Vollmacht zur Abholung der Briefwahlunterlagen, Nachweis über die plötzliche Erkrankung (z. B. ärztliche(s) Attest/Bescheinigung). Der Antrag und die Vollmacht müssen jeweils vollständig ausgefüllt und von der erkrankten Person handschriftlich unterschrieben sein.

Eine Ausstellung von Briefwahlunterlagen im Wahllokal ist nicht möglich. Die Briefwahlunterlagen müssen danach bis spätestens Sonntag, 18 Uhr, wieder dem Wahlamt vorliegen, damit sie im Rahmen der Briefwahl ausgezählt werden können.

 

Hotline des Wahlamts

Für Fragen rund um die Kommunalwahl steht die Hotline des Wahlamts unter 233-96233 bis zur Wahl und auch am Wahlwochenende zur Verfügung.