Änderung bei Arbeitsverträgen: Diese Angaben sind ab 01.08. Pflicht

Ab August kommt auf Arbeitgeber ein spürbarer Mehraufwand zu, denn Arbeitsverträge müssen ab 01.08.2022 deutlich mehr Informationen erhalten als bisher.

 

Welche Punkte sind in Arbeitsverträgen jetzt verpflichtend?
 

  1. Bei Befristungen: Enddatum des Arbeitsverhältnisses

  2. Probezeit: Exakter Angabe der Dauer der Probezeit

  3. Entgeltzahlungen: Höhe, Auszahlungsdatum, Auszahlungsart und Zusammensetzung des Gehalts – inkl. Prämien, Zulagen, Vergütung von Überstunden und Sonderzahlungen 

  4. Pausen und Schichtarbeit: Angabe zu vereinbarten Arbeits- und Ruhezeiten, Informationen zu Schichtsystem und Schichtrhythmus 

  5. Anspruch auf Fortbildungen: Bietet der Arbeitgeber Fort- oder Weiterbildungen an, muss diese Information in den Arbeitsvertrag 

  6. Arbeitsort: Darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsort frei wählen, muss auch diese Angabe schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden 

  7. Betriebliche Altersvorsorge: Adressdaten des Versorgungsträgers

  8. Kündigung: Alle Details zur Kündigungsfristen und zum Verfahren bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber (auch die Frist für eine Kündigungsschutzklage)

  9. Rufbereitschaft: Arbeit auf Abruf muss schriftlich vereinbart werden, ebenso die Anzahl der zu vergütenden Stunden, die Mitteilungsfrist und der Zeitrahmen

 


Impfpflicht, BAföG & Co.: Diese Änderungen gelten außerdem ab 01.08.2022


 

Gilt die Regelung nur für neue Arbeitsverträge?

Nein! Nicht nur, wer ab dem 01.08. einen Arbeitsvertrag unterschreibt, hat Anrecht auf die schriftliche Dokumentation der oben genannten Punkte. Jeder Arbeitnehmer kann eine Anpassung verlangen. Bei bestehenden Verträgen reicht es allerdings, wenn dem Arbeitnehmer ein zusätzliches Informationsblatt mit den entsprechenden Angaben ausgehändigt wird. 

 

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt?

Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Nachweisgesetz, droht eine Geldbuße von bis 2.000 Euro.

 

01.08.2022