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BGH kippt Amazon-Prime-Preiserhöhung: So könnt ihr Geld zurückfordern

Der Bundesgerichtshof hat die Preiserhöhung bei Amazon Prime aus dem Jahr 2022 für unwirksam erklärt. Betroffene Kundinnen und Kunden können zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Verbraucherschützer raten, Ansprüche zu prüfen – und verweisen auf eine laufende Sammelklage.

Im September 2022 hatte Amazon die Preise für bestehende Prime-Mitgliedschaften deutlich erhöht. Der Monatsbeitrag stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Noch stärker fiel die Erhöhung beim Jahresabo aus: Statt 69 Euro verlangte Amazon anschließend 89,90 Euro pro Jahr. Die höheren Preise wurden für bestehende Verträge eingeführt, ohne dass Amazon zuvor die ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholte.

Amazon begründete die damalige Preisanpassung unter anderem mit gestiegenen Kosten.

Verbraucherzentrale klagte gegen Amazon

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging gegen die Preisanpassungsklausel von Amazon vor. Aus ihrer Sicht benachteiligte sie Kundinnen und Kunden unangemessen und war nicht transparent genug.

Amazon Prime: Wer kann jetzt Geld zurückfordern?

Das Urteil kann für Kundinnen und Kunden finanzielle Folgen haben, die bereits vor der Preiserhöhung im Jahr 2022 eine Prime-Mitgliedschaft hatten und anschließend die höheren Beiträge gezahlt haben.

So könnt ihr euch das Geld zurückholen

Betroffene können ihre möglichen Ansprüche selbst gegenüber Amazon geltend machen. Dabei müssen allerdings die jeweiligen Verjährungsfristen beachtet werden.

Wer bereits vor dem 15. September 2022 eine kostenpflichtige Prime- oder Prime-Student-Mitgliedschaft abgeschlossen hatte und danach die höheren Beiträge zahlen musste, sollte prüfen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen.

Die Teilnahme an der Sammelklage kann insbesondere für Betroffene interessant sein, die ihre Ansprüche nicht selbst gegenüber Amazon durchsetzen möchten.

Hier gehts zur Sammelklage, dort könnt ihr auch checken, ob ihr Geld zurückfordern könnt.

02.10.2026

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