Änderungen im Oktober: Pflege, Führerschein, Versicherung und Co.

 

1. Neue Pflege-Qualitätsprüfung

Bisher war es üblich, dass Pflegeheime mit Noten bewetet werden. Dabei kommt es immer wieder vor, dass auch qualitativ schlechtere Heime eine Note 1 bekommen.  Damit wird ab Oktober Schluss sein, denn dann gibt es einen neuen Pflege-TÜV.

Durch dieses TÜV-Zeichen sollen es Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Wahl des Heims leichter haben. Sie sollen künftig die Qualität von Pflegeheimen im Internet nachlesen und vergleichen können. Diesen Pflege-TÜV soll es bis Ende 2020 überall geben.  
 

2. Neue Führerschein-Prüfungsfragen

Ab dem 1. Oktober wird der amtliche Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung überarbeitet. Das bedeutet, es werden alte Fragen geändert und neue Fragen hinzugefügt. >> Hier könnt ihr euch einen Auszug der neuen Fragen anschauen.


3. Umstellung zur Winterzeit

Am Sonntag, den 27. Oktober werden um drei Uhr morgens die Uhren auf Winterzeit umgestellt. Das bedeutet, die Uhren werden zurückgestellt und alle Deutschen bekommen eine Stunde mehr Schlaf.

 

4. ADAC bietet Kfz-Versicherung an

Ab dem 1. Oktober bietet der ADAC eine neue ADAC Autoversicherung an. Vorteil für ADAC-Mitglieder: Wer bereits beim Autoclub Mitglied ist, erhält bei der ADAC Autoversicherung bis zu 10 Prozent Rabatt. 
 

5. Online-Autozulassung

Bisher ist es so, dass Autobesitzer meist viel Zeit mitbringen müssen, wenn sie in einer Kfz-Zulassungsstelle sind. Es werden Nummern gezogen und gewartet. Das wird sich im Oktober jedoch ändern: Autos soll man künftig online anmelden, umschreiben oder wieder zulassen können. 
 

6. Verbesserter Verkäuferschutz auf Ebay

Mit einem großen Update will der Online-Marktplatz Ebay den Verkäuferschutz verbessern. Die Änderungen zum 1. Oktober gelten insbesondere für Ebay-Plus-Verkäufer, also gewerbliche Verkäufer. Beispielsweise können künftig Verkäufer 50 Prozent der Rückerstattungskosten einbehalten, wenn die Ware bei der Rücksendung beschädigt wurde oder der Käufer sie bereits benutzt hat.

Von den Änderungen profitieren aber auch Käufer. So müssen Händler für die von ihnen angebotenen Artikel künftig bestimmte Artikelmerkmale angeben. Dadurch sollen es Käufer leichter haben, Produkte zu finden.