EILMELDUNG: Das Polizeiaufgabengesetz kommt

Was das für euch bedeutet, erfahrt ihr hier.

Die CSU-Mehrheit im Bayerischen Landtag hat heute das neue Polizeiaufgabengesetz beschlossen. Dieses Polizeiaufgabengesetz – kurz PAG – ist umstritten.

Das neue PAG tritt bereits am Freitag, 25.5.2018 in Kraft!

Was darf die Polizei in Zukunft?

  • Die Polizei darf bestimme Maßnahmen ergreifen, wenn bereits eine „drohende Gefahr“ vorliegt. Bisher war dazu eine „konkrete Gefahr“, also tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat notwendig. Wenn bereits die Vermutung besteht, dass eine Straftat geplant sein könnte. Das soll vor allem die frühzeitige Bekämpfung von Terroristen erleichtern.
  • Also Sie darf verdeckt ermitteln, Telefone abhören und E-Mails überwachen. Die Maßnahmen muss vorher ein Richter genehmigen.
  • Sie darf auch Briefe und Pakete öffnen. Da geht es vor allem um Handel mit Drogen und Waffen aus dem Darknet.
  • Die darf auch DNA-Spuren zur Fahndungszwecken verwenden. bisher war nur der Abgleich mit der DNA von Tatverdächtigen erlaubt. Zusätzlich darf die Polizei DANN-Abstriche bei Erkennungsdienstlichen Maßnahmen machen.
  • Die Vorbeugehaft ist bereits von 14 Tagen auf 3 Monate verlängert. Die Polizei darf künftig aber einen Verdächtigen auch ohne konkrete Gefahr ins Gefängnis stecken. Alle 3 Monate muss ein Richter entscheiden, ob nochmal um 3 weitere Monate verlängert wird. Auch wenn ein Verdächtiger sich weigert, eine Fußfessel zu tragen, kann er dafür eingesperrt werden.
  • Mehr „Hilfsmittel“ -  das neue PAG erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen künftig den Einsatz von Bodycams, Drohnen und Handgranaten. Letztere sollen eingesetzt werden, um eine Amokfahrt stoppen zu können.

 

Kann das neue PAG noch gestoppt werden?

Parteien der Opposition lehnen das PAG in der Form ab. Sie fürchten einen „Überwachungsstaat“, der die Grundrechte und den Datenschutz verletzt!

Am Donnerstag, den 10.5. haben über 30.000 Menschen in München gegen das neue PAG demonstriert.

Deshalb wollte die Opposition im Landtag den Beschluss verhindern. FDP, Grüne und SPD wollen gerichtlich gegen das Gesetz vorgehen.

Die FDP im Bundestag lässt bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz prüfen.

 

Verfassungsrechtliche Prüfung

Markus Thiel, Professor für Polizeirecht an der Deutschen Hochschule der Polizei Münster, sieht in dem neuen Gesetz hier folgende Themen als relevant an:

Das Verfassungsgericht wird sicher die Anwendung des Begriffs „drohende Gefahr“ nochmals überprüfen. Er geht auf eine Entscheidung des Gerichts im Jahr 2016 selbst zurück, bezog sich damals aber nur auf die Überwachung von terroristischen Gefährdern durch das BKA.

Hier wird die Grenze zwischen Nachrichtendienstlichen Befugnissen und Polizeibefugnissen zugunsten der Polizei verschoben. Historisch war die Trennung nach der Nazi-Zeit mit einer geheimen Staatspolizei wichtig. Der Nachrichtendienst darf ausspionieren, aber erst mal nicht eingreifen. Die Polizei darf eingreifen, aber nicht vorher zu viel (ohne Staatsanwaltschaft) „ermitteln“.

 

Der Einsatz von Bodycams bei Wohnungsdurchsuchungen ist sicher auch geeignet, verschiedene Grundrechte zu verletzen.

Auch die Durchsuchung von Daten in der Cloud könnte das Gericht interessieren- da die dort eingestellten Daten in der Regel nicht nur dem Verdächtigen „gehören“.

DNA-Spuren in einer Datei nach Geschlecht, Haut- und Haarfarbe abzuspeichern, könnte auch u.U. die Persönlichkeitsrechte verletzen.

 

Welche Auswirkungen hat eine Verfassungsbeschwerde auf das Gesetz?

Das Gesetz wird davon gestoppt. Möglich ist aber, dass durch entsprechende Anträge das Gericht die Ausführung bestimmter Paragrafen begrenzt oder aussetzt.

Sollte die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben und das Gericht Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklären, wird der Gesetzgeber aufgefordert, entsprechend nachzubessern.