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Zuckersteuer ab 2027: Auch Zero-Produkte betroffen

Die geplante Zuckersteuer in Deutschland könnte deutlich mehr Getränke treffen als bislang erwartet. Nach aktuellen Plänen des Bundesfinanzministeriums sollen möglicherweise nicht nur klassische zuckerhaltige Softdrinks besteuert werden. Auch Fruchtnektar, Smoothies, Haferdrinks und sogar mit Süßstoffen gesüßte Zero- und Light-Getränke könnten unter die neue Steuer fallen.

Damit könnte selbst eine Cola Zero ohne Zucker steuerpflichtig werden.

Zuckersteuer könnte bereits 2027 kommen

Grundsätzlich hat sich die Bundesregierung auf die Einführung einer Steuer auf zuckergesüßte Getränke geeinigt. Im Juni hatte die Bundesregierung gegenüber dem Bundestag allerdings noch einen Start ab 2028 genannt.

Inzwischen steht offenbar ein früherer Beginn im Raum. Nach den aktuell bekannt gewordenen Plänen könnte die Zuckersteuer bereits 2027 eingeführt werden. Die Bundesregierung rechnet für das kommende Jahr mit Einnahmen von rund 650 Millionen Euro.

Die konkrete Ausgestaltung ist noch nicht endgültig beschlossen.

Wie hoch soll die Zuckersteuer werden?

Für Getränke, die aufgrund anderer Kriterien unter die Steuer fallen – beispielsweise mit Süßungsmitteln gesüßte Getränke – sind 26 Cent pro Liter im Gespräch.

Laut Medienberichten sieht das derzeitige Modell folgendes vor:

  • ab 4,5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 26 Cent pro Liter

  • mehr als 7 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 32 Cent pro Liter

  • mehr als 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter: 38 Cent pro Liter

Welche Getränke könnten von der Zuckersteuer betroffen sein?

Nach aktuellem Diskussionsstand könnte die Steuer unter anderem folgende Produktgruppen erfassen:

Zuckerhaltige Getränke: Klassische Limonaden und andere gesüßte Getränke würden abhängig von ihrem Zuckergehalt besteuert.

Zero- und Light-Getränke: Getränke mit Süßungsmitteln könnten auch dann steuerpflichtig werden, wenn sie keinen Zucker enthalten.

Haferdrinks und andere pflanzliche Drinks: Auch Getränke auf Basis von Getreide, Nüssen oder Samen könnten unter die Regelung fallen.

Fruchtnektar und Smoothies: Auch diese Produktgruppen werden im derzeit diskutierten Modell berücksichtigt.

Details sind noch nicht beschlossen

Die Bundesregierung will eine Steuer auf zuckergesüßte Getränke einführen. Noch nicht fest steht, welche Getränke tatsächlich besteuert werden und welche Steuersätze am Ende gelten.

25.08.2026

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