Verstoß gegen die Mundschutzpflicht kostet in Bayern bis zu 5000 Euro

Auch in Bayern ist es ab Montag soweit, es gilt eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und in Läden. Das bedeutet, dass Mund und Nase bedeckt sein müssen. Bei einem Verstoß in den Öffentlichen oder beim Einkaufen wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig. 

Besonders teuer wird es dagegen für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Maske trägt. Dann droht ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro.