Weihnachten, Silvester und Co.: So setzt Bayern den Lockdown um

In der Bund-Länder-Runde mit Kanzlerin Angela Merkel haben sich die Länderchefs angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen auf einen harten Lockdown noch vor Weihnachten geeinigt. 

Dieser Lockdown ergibt sich laut Angela Merkel aus den weiter steigenden Zahlen. Der Teil-Lockdown vom 02. November hätte nicht den nötigen Erfolg gehabt.

Söder informiert: 

Ca. alle 18 Minuten stirbt ein Mensch in Bayern an Corona. Die Krankenhäuser werden im voller und Operationen müssen bereits verschoben werden. Am Sonntag wurden die  

Die Maßnahmen gehen erstmal bis zum 10.Januar 2021, allerdings kann man jetzt noch nicht versprechen, dass es danach vorbei ist. Söder denkt nicht, dass nach dem 10. Januar alles vorüber ist.  

Motto ab Mittwoch: Daheim bleiben, Kontakte runter und nur aus einem triftigen Grunde das Haus verlassen. 

  • Schließung von Geschäften 
    Der Einzelhandel wird mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf vom 16. Dezember bis zum 10. Januar geschlossen. Ausnahmen sind der Lebensmittel-Einzelhandel, Wochenmärkte und Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkaufsläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkaufs und Großhandel. 

  • Alkohol- Konsumverbot im öffentlichen Raum 

  • Schulen und Kitas sind ab Mittwoch geschlossen Es gibt keine Ausnahme: Alle Klassen, alle Schulen sind zu und es gibt keine Aufhebung der Schulpflicht. Wo es möglich ist, gibt es Distanzunterricht und auch eine Notbetreuung ist möglich. Sowohl in der Schule als auch in der Kita.  

  • Kontaktbeschränkung bleibt dabei: Zwei Haushalte mit maximal 5 Personen (Kinder unter 14 Jahren ausgenommen) 

  • Ausgangsbeschränkung tagsüber: Das Haus oder die Wohnung darf nur aus einem triftigen Grund verlassen werden. Dazu gilt auch frische Luft schnappen, Sport, einkaufen gehen oder einen anderen Haushalt besuchen. 

  • Ausgangssperre in ganz Bayern: In ganz Bayern gilt von 21-05 Uhr eine Ausgangssperre.

  • Weihnachten: Bei der Kontaktbeschränkung gibt es eine Erleichterung: Man darf vier weitere Personen ab 14 Jahren zu Weihnachten einladen. Vom 24. 12 bis zum 26.12 darf man sich mit 4, über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen treffen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen bedeutet. Für nicht verwandte gilt weiterhin maximal 5 Personen aus maximal zwei Haushalten (ausgenommen Kinder unter 14 Jahren) Allerdings gilt auch an Weihnachten die bayernweite Ausgangssperre ab 21 Uhr.  

  • Silvester wird dieses Jahr still werden: Kein Böllerverkauf. Auch vom Zünden eines Silvesterfeuerwerks wird generell dringend abgeraten. Die hohe Verletzungsgefahr bei Böllern belastet die eh schon enormen Belastungen des Gesundheitssystems. Auch an Silvester und Neujahr gilt die bayernweite Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr.   

  • Alten- und Pflegeheime: Testpflicht für Mobile-Pflegedienste  

  • Für den Verstoß gegen die landesweite Ausgangssperre wird ein Mindestbußgeld von 500 € festgesetzt.