Alle Aktionen. Der Verkehr und das Wetter für München und viele weitere Funktionen
Uber, Bolt & Co. werden teurer: KVR beschließt Mindestpreis
Der Kreisverwaltungsausschuss des Münchner Stadtrats hat die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagenfahrten beschlossen. Betroffen sind Fahrten, die über Plattformen wie Uber, Bolt oder ähnliche Anbieter vermittelt werden. Ziel der Maßnahme ist es, Preisunterbietungen im Markt einzuschränken und einheitlichere Wettbewerbsbedingungen zwischen Mietwagenunternehmen und dem Taxigewerbe zu schaffen.
Die neuen Regelungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Mindestpreise für Plattform-Fahrdienste in München
Künftig gelten für über Plattformen vermittelte Mietwagenfahrten in München verbindliche Preisuntergrenzen. Vorgesehen sind:
Grundpreis: 5,13 Euro
Kilometerpreis bis einschließlich 7 Kilometer: 2,43 Euro
Kilometerpreis ab dem 8. Kilometer: 2,25 Euro
Zum Vergleich liegt der derzeitige Taxitarif in München bei:
Grundpreis: 5,90 Euro
Kilometerpreis bis 7 Kilometer: 2,70 Euro
Kilometerpreis ab 7 Kilometer: 2,50 Euro
Damit bleiben Mietwagenfahrten auch nach Einführung der Mindestpreise günstiger als reguläre Taxifahrten.
Änderungen beim Taxitarif
Parallel dazu wird auch der Taxitarif angepasst. Für längere Fahrten sinkt künftig der Kilometerpreis ab einer Strecke von mehr als sieben Kilometern.
Zudem werden bestehende Festpreise reduziert:
Innenstadt – Flughafen München: statt bisher 106 Euro künftig 96 Euro
Messe München – Hauptbahnhof: statt bisher 43 Euro künftig 41 Euro
Mit den Änderungen sollen Taxifahrten auf bestimmten Strecken attraktiver werden.
Hintergrund der Entscheidung
Die Einführung von Mindestbeförderungsentgelten wurde durch eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ermöglicht. Kommunen können seit der Novellierung Preisuntergrenzen für Mietwagenverkehre festlegen.
Das Münchner Taxigewerbe sieht sich seit Jahren wachsendem Wettbewerb durch appbasierte Fahrdienste ausgesetzt. Gleichzeitig wurden nach Angaben der Stadt bei Kontrollen von Mietwagenunternehmen wiederholt Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- und lohnrechtliche Vorschriften festgestellt.
Taxis unterliegen im Gegensatz zu Mietwagen zudem weitergehenden gesetzlichen Vorgaben, darunter Tarifpflicht, Betriebspflicht und Beförderungspflicht
28.04.2026