Änderungen des Verkehrsministeriums: Höhere Strafen und viele neue Schilder

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Das Bundesverkehrsministerium hat Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) erarbeitet, damit unsere Straßen sicherer, klimafreundlicher und gerechter gemacht werden. Am Montag geht der Entwurf in die Ressortabstimmung, in Kraft treten sollen die neuen Gesetze dann noch in diesem Jahr.

Hier schonmal die wichtigsten Punkte für euch im Überblick:

 

Falschparken wird höher bestraft

Wer unerlaubt auf Schutzstreifen, in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen hält oder parkt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen – bisher waren es maximal 30 Euro.

 

Rettungsgasse benutzen wird geahndet

Wenn man die Rettungsgasse unerlaubt verwendet, wird das aktuell nicht geahndet. Das soll sich ändern und genauso bestraft werden wie, wenn man die Spur für die Einsatzkräfte gar nicht erst bildet oder sogar blockiert. Hierfür soll es auch höhere Strafen geben: Bis zu 300 Euro Bußgeld plus einen Monat Fahrverbot und zusätzlich zwei Punkte im Fahreignungsregister sind da drin.

 

Volle Autos aus Busspur

Fahrzeuge mit 3 und mehr Insassen sollen Busspuren mitbenutzen dürfen. Dadurch will das Ministerium verhindern, dass jeder in einem eigenen Auto sitzt und so vermehrt klimaschädliche Emissionen ausgeschüttet werden. Hierfür wird es auch dieses neue Verkehrsschild geben:

Parkplätze für Carsharer

Wer Auto teilt, soll gefördert werden: Ein Ausweis für die Windschutzscheibe ist in Planung, genauso wie extra ausgewiesene Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge. Auch dazu gibt es ein neues Verkehrsschild:

Und so soll der Ausweis zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen aussehen:

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer

Radfahrer sollen innerorts nur noch mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden dürfen, außerorts sind es 2 Meter.

Außerdem dürfen Über-3,5-Tonner nur noch in Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 km/h) rechts abbiegen. Wer schneller ist, muss 70 Euro zahlen und mit einem Punkt in Flensburg rechnen.

Dazu sollen Fahrradzonen angeordnet werden können. In denen gelten dann die gleichen Regelungen wie auf Fahrradstraßen: Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit für 30 km/h und der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Die Bereiche werden dann wie folgt ausgeschildert:

Zweirad-Überholverbot

Während nochmal klar festgelegt werden soll, dass Fahrräder nebeneinander fahren dürfen, solange der andere Verkehr nicht gestört wird, wird es Strecken geben, auf denen Zweiräder nicht überholt werden dürfen. Und auch hierfür gibt’s nen neues Schild:

Grüner Pfeil für Radler

In Zukunft sollen Fahrradfahrer auch bei roten Ampeln rechtsabbiegen dürfen. Dafür wird der Grüne Pfeil für Radler eingeführt. Gilt aber nur für Kreuzungen, an denen folgendes Schild zu sehen ist:

Park- und Ladeflächen für Lastenräder

Es sollen Parkflächen und und Ladezonen für Lastenfahrräder entstehen. Die erkennt ihr dann an folgendem Schild:

Ausgeschilderte Radschnellwege

Was bei uns noch in Planung ist, wird anderswo in der Republik schon gelebt: Deswegen sollen Radschnellwege auch entsprechen gekennzeichnet werden. Heißt: Folgendes Schild könntet ihr bald auch bei uns sehen: