Bars & Kneipen dürfen wieder öffnen, Amateursport darf wieder stattfinden - so geht es in Bayern weiter 

Markus Söder:

Der Sommerurlaub hat sich als das Risiko herausgestellt, wie es auch erwartet wurde. Ziel ist es, dass es keinen zweiten flächendeckenden Lockdown gibt.

Die Teststrategie war der richtige Weg! 480.000 Test hat es in der Teststrategie-Zeit bereits gegeben. Davon waren fast 6.000 positive Tests.

 

So geht es weiter:

  • Jetzt nach den Ferien geht es von den Reise-Tests zum Kommunalen-Test. Bis Ende September werden die Testzentren an den Autobahngrenzen etc. abgebaut und Ortschaften wieder aufgebaut. Am Flughafen wird es vorerst beibehalten. 

  • Das gerede über "Massentests" in Bayern ist falsch. Es gibt eine erhöhte Testbereitschaft. Trotzdem gibt es eine doppelt so hohe Möglichkeit sich testen zu lassen, also was bisher wahr genommen wurde.

  • Tests bleiben weiterhin kostenlos.

  • Maskenregel in Supermärkten, ÖPNV etc. bleibt bestehen

  • In den nächsten 10 Tagen ist es das Ziel, die Zahlen zu stabilisieren oder bestenfalls zu reduzieren

  • Ab 19. September wird der Amateursport wieder stärker zugelassen. Es gelten dann die gleichen Regeln wie bei der Kultur (mit entsprechenden Hygienemaßnahmen).  Ziel: Kultur und Sport in Einklang zu bringen. Bezüglich des Profisport wird es in ca. zwei Wochen nochmal eine Sitzung geben. 

  • Discos und Clubs bleiben leider weiterhin zu. 

  • Gastronomie: Bars und Kneipen dürfen geöffnet werden, allerdings nur unter strengen Hygienemaßnahmen wie auch in der Gastro. Zusätziche Möglichkeit: Gesunheitsämter können ab einer Inzidenz ab 50 ein Alkoholverbot für bestimmte Orte aussprechen

  • Samstag wird eine groe Demo in München stattfinden. Söder: Wir verbieten nichts, wir begleiten jedoch. Es gibt eine Maskenpflicht ab 200 Teilnehmern. Bußgelder für Maskenverweigerer können verhängt werden.  

 

Der Ministerrat beschließt, ab dem 9. September 2020 bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel jedenfalls ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen eine regelmäßige Maskenpflicht einzuführen.

Angesichts der guten Erfahrungen aus dem Trainingsspielbetrieb in Kontaktsportarten wird der reguläre Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen zugelassen. Bei Kampfsportarten mit einem länger andauernden unmittelbaren Körperkontakt soll hierbei im Training und Wettkampf eine Obergrenze von 20 Sportlerinnen oder Sportlern gelten. Bei Sportveranstaltungen in Bayern werden – vorläufig mit Ausnahme der Profiligen, des DFB-Pokal und der UEFA Champions-League – Zuschauer entsprechend den Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen erlaubt, mit der Maßgabe, dass bei Stehplätzen eine Maske zu tragen ist, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die vorgenannten Regelungen gelten ab dem 19. September 2020.