Kennzeichenregelung auf Wertstoffhöfen wird aufgehoben

Die Kennzeichenregelung auf den Münchner Wertstoffhöfen wird aufgehoben: Ab morgen, Dienstag, 26. Mai, dürfen wieder alle Münchnerinnen und Münchner unabhängig vom Autokennzeichen die Wertstoffhöfe anfahren.


Um während der Corona-Krise die bestmögliche Sicherheit für Nutzer und Mitarbeiter zu gewährleisten, hatte der AWM zuvor je nach Kalendertag gerade oder ungerade Kennzeichen zugelassen.


Es gelten jedoch weiterhin folgende Sicherheitsregeln:

  • Je nach Größe des Wertstoffhofes darf nur eine begrenzte Anzahl an Fahrzeugen das Gelände befahren. Durch die Blockabfertigung kann es zu Wartezeiten kommen.
  • Besucher müssen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen inklusive des Wertstoffhofpersonals einhalten.
  • Der Zugang zu Containern über Treppen beziehungsweise Podeste ist nur einzeln gestattet.
  • Das Wertstoffhofpersonal kann beim Ausladen leider nicht helfen.
  • Es gilt ein Maskengebot, bei Verkaufsvorgängen (zum Beispiel Erden, Müllsäcke, größere kostenpflichtige Ablademengen) Maskenpflicht.
  • Die Wertstoffhöfe in der Thalkirchner Straße, Tübingerstraße und Tischlerstraße sind nach wie vor sehr stark frequentiert. Sollten sich dort bereits längere Warteschlangen gebildet haben, bittet der AWM, auf andere Wertstoffhöfe auszuweichen.

Abfälle und Wertstoffe aus Haushalten, die vom Corona-Virus betroffen sind, dürfen generell nicht am Wertstoffhof abgegeben, sondern müssen über die Restmülltonne entsorgt werden. Dazu müssen sie in gut verschlossenen Beuteln oder Säcken verpackt werden.

 

Öffnungszeiten:


Montag: 10.30 bis 19.00 Uhr

Dienstag bis Freitag: 8.00 bis 18.00 Uhr

Samstag: 7.30 bis 15.00 Uhr


Der Wertstoffhof in der Lerchenstraße (Feldmoching) schließt am Donnerstag, 28. Mai, bereits um 13 Uhr aufgrund von Markierungsarbeiten.

Weitere Infos unter www.awm-muenchen.de/wertstoffhof.