Verbot von FFP2 Masken mit Ventil im öffentlichen Nahverkehr 

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Nahverkehr nachgeschärft. Masken mit Ventil dürfen nicht mehr getragen werden. Sie bieten keinen hinreichenden Fremdschutz, da Aerosole des Trägers nach außen dringen.

Nach Beobachtung der MVG nutzen jedoch nur sehr wenige Fahrgäste Masken mit Ventil. Ab nächsten Montag (8. Februar) werden Träger solcher Masken aufgefordert FFP2-Masken ohne Ventil zu verwenden.

05.02.2021