Bundesregierung beschließt Reisegutscheine - das müsst ihr jetzt wissen!

Wenn eine Pauschalreise Corona-bedingt nicht durchgeführt werden kann, können Reiseveranstalter ihren Kunden künftig auch Gutscheine anbieten. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundestag zugestimmt. Die Kunden können sich für eine Rückerstattung des gezahlten Geldes oder für den Gutschein entscheiden,die Kunden müssen den Gutschein also nicht annehmen.

Dem Entwurf zufolge sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt. Ursprünglich war eine Gutscheinpflicht geplant, um den angeschlagenen Reiseveranstaltern in der Corona-Krise vor Insolvenzen zu bewahren. Verbraucher, die ihre Pauschalreise vor dem 8. März gebucht haben, können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter Pleite gehen.

Kritik von Verbraucherschützern und der Branche

Der Deutsche Reiseverband (DRV) sieht die Gutscheine hingegen kritisch. Insbesondere seien sie keine Lösung für das Liquiditätsproblem in der Reisebranche. "Das ist die Realität: Gutscheine finden kaum Anklang beim Kunden - lediglich 10 bis 20 Prozent der Verbraucher akzeptieren sie", sagte DRV-Präsident Norbert Fiebig.

ls/03072020