Corona-Lockerungen: So muss man Genesung und Impfung nachweisen

In Bayern gelten ab Donnerstag (06.05.2021) deutliche Lockerungen für alle, die schon mal Corona hatten und genesen oder vollständig geimpft sind. Aber wie kann man die einzelnen Nachweise erbringen?

Ab wann ist man vollständig geimpft?

In Bayern gilt: Ab dem 15. Tag nach der letzten nötigen Impfung gegen Corona zählt man als vollständig geimpft. Geimpfte müssen also ihren Impfausweis oder ein bestätigtes Ersatzdokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.  Es muss zwingend auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z.B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.

Lockerungen für Geimpfte

Aktuell brauchen vollständig Geimpfte keinen negativen Corona-Test, wenn sie beispielsweise per Click & Meet einkaufen, in den Zoo oder zum Friseur gehen wollen. Ab Donnerstag fallen für vollständig geimpfte Personen auch die Ausgangssperren in der Nacht und die Kontaktbeschränkungen weg. Sie können dann also auch nach 22 Uhr beispielsweise joggen gehen.

Als Faustregel gilt: Geimpfte Personen werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt - ähnlich wie bislang schon Kinder unter 14 Jahren.

Aber in einem Fall bleibt die Testpflicht für Geimpfte und Genesene  bestehen, teilte das bayerische Gesundheitsministerium mit: Beim Besuch von Personen im Krankenhaus oder Altenheim braucht es nach wie vor einen negativen Test.

So sieht der Nachweis für Genesene aus

Hier muss die durchgestandene Infektion mit Corona nachweisbar sein. Ein positiver PCR-Test ist Voraussetzung. Dieser muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate alt sein. Ebenso soll ein Zeugnis des Gesundheitsamts zur Anordnung der Isolation und ein anschließendes negatives Testergebnis gültig sein.

Falls man das Testergebnis verloren oder weggeworfen hat, kann man beim Hausarzt um eine Kopie bitten. Falls der Test in einem Testzentrum gemacht wurde, muss das Gesundheitsamt nach einer "Genesenen-Bescheinigung" gefragt werden.

Wichtig: Ein Schnelltest oder ein Antikörpertest reichen nicht als Nachweis für eine Covid-19-Erkrankung.

Wenn die Corona-Erkrankung länger als ein halbes Jahr her ist, gilt man allerdings nicht mehr als immun. Dann benötigt man als bereits Erkrankter aber nur noch eine Impf-Dosis. 14 Tage nach dieser einen Impfung gilt man wieder als vollständig geimpft. Der Impfpass ersetzt also wieder den Negativ-Test.

Digitale Lösung geplant

Statt immer den Impfpass dabei zu haben, sollen Vollgeimpfte bald auch digital nachweisen können, dass sie ihre Impfung gegen Covid-19 bereits erhalten haben. Zu diesem Zweck ist ein digitaler Impfpass in Planung, der über eine Smartphone-App funktionieren soll.

"Wir brauchen möglichst schnell digitale Lösungen für diesen Bereich", sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek auf einer Pressekonferenz. Aktuell befindet sich der elektronische Impfpass noch in der Planung, ein genauer Zeitpunkt für die Zulassung steht noch nicht fest.

05.05.2021