Was dürfen Makler und Vermieter?

Das Gong 96.3 Spezial – Wohnen in München

Wer zahlt, schafft an – Dieses Motto gilt seit Juni auch bei der Wohnungssuche in Deutschland. Das heißt, wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, muss er den jetzt auch selber bezahlen. Das sogenannte Bestellerprinzip gilt seit Juni in Deutschland. 

Bislang trug die Kosten in der Regel der Mieter. Die neue Regelung für den Immobilienmarkt sorgt natürlich nicht nur für Unmut bei den Vermietern, sondern auch die Makler fürchten um Aufträge, weil viele Eigentümer sich Kosten sparen wollen.

Immer wieder versuchen Makler die neue Regelung zu umgehen. Wir klären die wichtigsten Fragen für euch!

Tipps gegen unseriöse Makler und Vermieter:

  • Darf der Makler eine Besichtigungsgebühr verlangen? Nein! Selbst wenn der Mieter für die geforderte Gebühr erst aufkommt, kann er diese wieder zurückverlangen!
  • Auch eine möglich gezahlte Provision für den Makler muss an den Mieter zurückgezahlt werden, selbst drei Jahre danach.
  • Darf der Vermieter wegen der Maklergebühr die Miete erhöhen? Grundsätzlich darf der Vermieter bei einer Neuvermietung den Preis erhöhen. 
  • Die Maklergebühren dürfen auch nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden!
  • Auf die illegalen Tricks der Makler und Vermieter stehen Bußgelder, die bis zu 25.000 Euro reichen.
  • An wen kann sich ein Mieter bei illegalen Machenschaften wenden? Entweder kann man bei der Polizei Anzeige erstatten oder sich bei der Gewerbeabteilung im Kreisverwaltungsreferat melden.
  • Ist allein schon der Versuch, die neue Regel (Bestellerprinzip) illegal zu umgehen, strafbar? Der Mieterverein sagt Nein! 
  • Das Bestellerprinzip gilt auch bei Möblierten Wohnungen. Allerdings unterliegen diese nicht der Mietpreisbremse, sodass der Eigentümer die Provision noch einfacher auf die Miete umlegen kann.
  • Für Gewerbeimmobilien gilt das Bestellerprinzip nicht!
  • Woran erkennt man seriöse Makler? Man sollte unbedingt die fachliche Qualifikation prüfen. Hilfreich kann auch die Mitgliedschaft im IVD sein. 
  • Fest steht, die Makler-Provision muss der Vermieter zahlen. Diese liegt meist bei zwei Monats-Kaltmieten. 

 

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