FFP2 Maskenpflicht gilt nicht für Kinder unter 15 Jahren

Die ab Montag, 18.01.2021 geltende Pflicht eine FFP2-Maske im Öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 15 Jahren.

Das hat Ministerpräsident Söder gerade in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.

Außerdem gab er bekannt, dass es eine Woche "Überbrückung" gebe, das heißt, in der nächsten Woche werden noch keine Strafen verhängt bei Nichteinhalten der FFP2-Maskenpflicht. Danach werden Bußgelder bei Verstoß fällig.

Die FFP2-Masken bieten laut dem bayerischen Ministerium einerseits einen höheren Schutz gegen mögliche Mutationen des Cornavirus. Andererseits sei es ein Schritt Richtung "Normalität", in dem wieder mehr Geschäfte und die Gastronomie öffnen könnten.

Zudem werden 2,5 Millionen FFP2-Masken für Hilfsbedürftige zur Verfügung gestellt.

13.01.2021