Neues Infektionsschutz-Gesetz beschlossen

Was das im einzelnen bedeutet.

Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz wurden heute vom Bundestag beschlossen. Aber es gab nicht nur Zustimmung.

Bundestag und Bundesrat stimmten heute über Änderungen beim sogenannten Infektionsschutzgesetz ab. Dieses war im Zuge der Corona-Pandemie schon mehrfach geändert worden und soll dem Bundesgesundheitsministerium in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite Sonderbefugnisse geben, ohne dass der Bundesrat zustimmen muss. 

Im Bundestag stimmten 415 Abgeordneten am heutigen Mittwoch für die Reform, um die Corona-Maßnahmen künftig auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. 236 stimmten dagegen, 8 enthielten sich. Auch der Bundesrat stimmte dafür.

Das wurde beschlossen

Bundestag und Bundesrat haben Änderungen am Infektionsschutzgesetz heute per Eilverfahren zugestimmt. 

Unter anderem wurde ein neuer Paragraf 28a ins Gesetz eingefügt. Dieser listet im Detail auf, welche Schutzmaßnahmen von den Landesregierungen und zuständigen Behörden gegen das Coronavirus verordnet werden können. Dazu zählen zum Beispiel Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote, eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum oder auch Beschränkungen oder Schließungen von Geschäften und Veranstaltungen.

Diese Eingriffe in die Grundrechte der Bürger wurde mit der Gesetzesänderung zeitlich befristet - also dürfen für maximal vier Wochen beschlossen werden. Danach ist eine Verlängerung möglich, aber nur mit einer rechtskräftigen Begründung. 

Weiter wurde beschlossen, dass auch Nichtversicherte einen gesetzlichen Anspruch auf Tests und Impfungen haben sollen. Die Entschädigungsansprüche für Eltern, die wegen der Kinderbetreuung während Corona nicht arbeiten können, wurden zudem bis März 2021 verlängert.

Das ist die Kritik an der Gesetzesänderung

Kritik kommt von der Opposition, Wirtschaftsverbände und Juristen. Diese sehen die Grundrechte zu stark eingeschränkt und fordern mehr Mitsprache der Parlamente bei den Corona-Maßnahmen.

"Dieses reformierte Gesetz schafft nicht die rechtliche Klarheit die wir brauchen, schafft auch nicht die klare Berechenbarkeit staatlichen Handelns in einer Pandemie", sagte FDP-Chef Lindner am Mittwoch im ZDF-«Morgenmagazin». 

Auch die AfD kritisierte die Pläne im Vorfeld scharf und verglich das neue Infektionsschutzgesetz mit dem "Ermächtigungsgesetz" aus der NS-Zeit im Jahre 1933, was aus Sicht von Historikern ein infarmer Vergleich sei und in keinem Verhältnis stehe.

Corona-Kritiker vermuteten zudem hinter dem Gesetz eine Einführung der Impfpflicht. Diese ist im Gesetz nicht vorhanden. 

Kritik gibt es auch für das schnelle Tempo, mit dem das Gesetz durch Bundestag und Bundesrat geändert wurde. Zwischen der ersten und zweiten Lesung lagen nur wenige Wochen. 

Großdemonstration in Berlin

Nicht weit weg vom Bundestag demonstrierten während der Debatte nach Polizeiangaben am Brandenburger Tor zwischen 5.000 bis 10.000 Gegner der staatlichen Corona-Politik. Dabei stellte die Polizei bei einem Großteil der Demonstranten Verstöße gegen die Maskenpflicht fest, sodass die Demonstration aufgelöst wurde. Da viele Demonstranten den Platz nicht verlassen wollten und sich den Polizeibeamten widersetzen, musste die Polizei mit Wasserwerfern gegen die Demonstranten vorgehen. Gegen 15 Uhr twitterte die Berliner Polizei, dass es bereits 190 Festnahmen gab.

18.11.2020