Achtung: Diese E-Mails von der Polizei sind Fake!

In ganz Bayern wurde eine Vielzahl von Fake-E-Mails verschickt, die eine Vorladung durch die Bayerische Polizei vortäuschen sollen. Laut den Nachrichten sei der Empfänger einer Straftat verdächtig und solle sich nun auf einer dort genannten Polizeidienststelle zu einer Vernehmung einfinden.

Auf den ersten Blick wird das Schreiben täuschen echt

Sowohl die Anschrift der Dienststelle, als auch ein Termin werden explizit in dem Anschreiben genannt. Auch sonst ist die Fake-Vorladung einer echten Vorladung der Bayerischen Polizei inhaltlich nachempfunden.  Beispielsweise wird sogar ein Alternativtermin angeboten.

Der Empfänger wird auch darauf hingewiesen, er könne weitere Unterlagen zu „der Ermittlungssache“ dem Anhang der Nachricht entnehmen. Tatsächlich handelt es sich bei dem Anhang jedoch nicht um eine Akte, sondern um einen Trojaner.

Wie erkenne ich einen Fake?

Die gefälschten Vorladungen sind beispielsweise an der Formulierung „Dies ist eine Vorladung der deutschen nationalen Polizeiabteilung“ oder am Fehlen von Umlauten im Text zu erkennen. Außerdem versendet die Polizei Vorladungen NIE via E-Mail, sondern immer per Post versendet.

Was kann ich tun, wenn ich eine solche Mail erhalte?

Wer eine solche E-Mail erhält, sollte auf keinen Fall den Dateianhang öffnen. Das Bayerische Landeskriminalamt empfiehlt, die E-Mail im Original aufzubewahren und bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle Anzeige zu erstatten. Im Zweifelsfall kann mit einem Anruf auf der jeweiligen Polizeiinspektion zweifelsfrei geklärt werden, ob es sich um eine echte oder um eine gefälschte Vorladung handelt.

22.02.2019