Urteil: Städte dürfen Dieselfahrverbote verhängen!

Die Entscheidung zum Dieselfahrverbot ist nun offiziell gefallen - hier erfahrt ihr alles Wichtige zum Thema und inwiefern es euch betrifft!

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich heute mit der Frage beschäftig, ob Städte Fahrverbote nach geltendem Recht und ohne eine bundesweit einheitliche Regelung anordnen können, damit Schadstoffgrenzwerte eingehalten werden können.

Gerade kam das Urteil:

Die Fahrverbote sind möglich! Die deutschen Städte dürfen nun laut Beschluss der Richter Dieselautos aussperren.

Ob es jetzt zu Fahrverboten kommt, liegt einzig und allein an den einzelnen Städten und Bezirksregierungen – einen Automatismus gibt es nicht. Bei uns in München könnte es Wochen oder Monate dauern, bis Fahrverbote wirklich in die jeweiligen sogenannten Luftreinhaltepläne aufgenommen werden.

Die Verhandlung in Leipzig geht auf Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) in einer Reihe von Städten zurück. Die DUH will erreichen, dass die Pläne zur Luftreinhaltung dort so geändert werden, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten geurteilt, dass dazu auch Fahrverbote in Betracht gezogen werden müssten.

Dagegen legten die zwei Bundesländer Revision beim Obersten Verwaltungsgericht ein. Sie wollen klären lassen, ob sie rechtlich dazu befugt sind, Fahrverbote anzuordnen und durchzusetzen, oder ob der Bund handeln muss.

Seit Jahren werden in vielen Städten Schadstoffgrenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Der Verkehrsbereich, darunter vor allem Dieselautos, trägt nach Angaben des Umweltbundesamts rund 60 Prozent zur Belastung bei.

Das Umweltbundesamt sammelt und bewertet die Daten von über 500 Messstationen deutschlandweit. Nicht alle Stationen arbeiten vollautomatisch. Die manuell ermittelten Werte liegen für 2017 noch nicht vor. Das Amt hat daher für einige Städte nur eine Einschätzung abgegeben, ob sie den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft bei Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel einhalten oder nicht.