Urteil: Cathy Hummels nicht wegen Schleichwerbung verurteilt

Fotoquelle: Tobias Hase (dpa)

Am Münchner Landgericht ist am Vormittag das Urteil im Schleichwerbungsprozess um Cathy Hummels gefallen. Die Frau von Bayern-Star Mats Hummels soll als Influencerin bei Instragram unerlaubt Werbung gemacht haben.

Worum ging es genau?

Cathy Hummels zeigt auf Instagram ihre Kleidung und setzt Links zu den Herstellern, von denen sie Geld dafür bekommt. Allerdings hat sie nicht all diese Bilder und Videos als Werbung gekennzeichnet,  deshalb hat sie der Verband Sozialer Wettbewerb verklagt. Cathy Hummels hingegen behauptet, Werbefotos immer als solche zu kennzeichnen, für Fotos ohne entsprechenden Werbehinweis habe sie auch kein Geld von den Herstellern bekommen.

Das Urteil

Es ist ein wichtiges Urteil für alle Influencer in Deutschland: Das Landgericht München hat am Vormittag entschieden, dass Influencerin Cathy Hummels, die Frau des FC Bayern Stars Mats Hummels, keine Schleichwerbung macht.

Die Begründung: Ihr Instagram-Account ist offensichtlich ein kommerzieller Account und klar als solcher zu erkennen. Geklagt hatte der Verband sozialer Wettbewerb, der Cathy Hummels vorgeworfen hat, Werbung nicht gekennzeichnet zu haben.