FFP2-Maskenpflicht: Kulanzwoche endet

Bei Nichteinhalten drohen Bußgelder

Seit einer Woche gilt in Bayern eine FFP2-Maskenpflicht in Geschäften und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Kulanzfrist bei Nichteinhalten endet nun, es drohen Bußgelder.

Seit vergangenem Montag, 18. Januar, müssen Fahrgäste im Öffentlichen Nahverkehr und Besucher des Einzelhandels in Bayern eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzwirkung tragen. 

Sogenannte Kulanzwoche endet

In der ersten Woche wurden Fahrgäste, die noch die bisher vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung etwa in Form eine Community-Maske trugen, nur darauf angesprochen und gebeten, künftig nur noch mit FFP2-Maske zu fahren.

Ab Montag, 25. Januar, werden durch die Ordnungsbehörden auch Bußgelder verhängt, wenn die Bedeckung nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Fahrgäste, die ohne FFP2- Maske angetroffen werden, müssen das Fahrzeug bzw. den Bahnhof verlassen.

Bei der FFP2-Maske ist das genaue Bußgeld ist noch nicht festgelegt, wird sich aber laut des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek am Bußgeld für die allgemeine Maskenpflicht orientieren. Dieses liegt bei 250 Euro und wird fällig, wenn etwa im öffentlichen Nahverkehr, im Supermarkt, in öffentlichen Einrichtungen oder in Arztpraxen keine Maske getragen wird. 

Bisher positive Bilanz

Die allermeisten Menschen hielten sich in der ersten Woche daran und trugen beim Einkaufen Masken der Kategorie FFP2 oder höher. Nur vereinzelt kam es zu teils hitzigen Diskussionen mit Maskenverweigerern, wie der Geschäftsführer des Handelsverbands Bayern, Bernd Ohlmann, berichtet.

 Auch der öffentliche Nahverkehr zieht bisher eine positive Bilanz, weit über 90 Pro-zent hielten sich nach Beobachtungen von MVG und U-Bahnwache bereits an die neue Vorschrift.

22.01.2021