BGH-Urteil: VW muss klagenden Diesel-Käufern Schadenersatz zahlen

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Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffenen Autobesitzern grundsätzlich zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Klagende Käufer, die das Geld für ihr Auto zurückhaben wollen, müssen sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag.

Für Diesel-Fahrer ist der Weg für Schadenersatz von Volkswagen frei. In seinem ersten Urteil zum VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. (Az. VI ZR 252/19)

Auf den im Rahmen einer Musterfeststellungsklage ausgehandelten Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240 000 Diesel-Besitzer akzeptiert haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr.

Käufer fühlte sich getäuscht

Verhandelt wurde vor dem BGH der Fall von Kläger Herbert Gilbert aus Rheinland-Pfalz. Seinen VW Sharan kaufte er 2014 von einem freien Händler. Als im Herbst 2015 der Dieselskandal publik wurde, fühlte er sich getäuscht. Auch in seinem Auto steckt ein Motor vom Typ EA189, dessen illegale Technik dafür sorgt, dass der Wagen die Abgas-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhält und nicht auf der Straße. Hätte er das gewusst, hätte er den Sharan nie gekauft, sagte Gilbert.

Bundesweit gibt es viele Tausend ähnlich gelagerte Fälle, die noch nicht rechtskräftig entschieden sind. Dass der BGH Gilbert nun Schadenersatz zugesprochen hat, verbessert die Erfolgsaussichten der anderen Kläger.