Wissenswertes zum neuen Bayerischen Betreuungsgeld

Wer, wann, wieviel und wieso - Wir klären für euch die wichtigsten Fragen!

Drei Wochen nach der Einführung eines Bayerischen Betreuungsgelds hat 
Sozialministerin Müller am Vormittag die ersten bewilligten Anträge an Eltern übergeben. Das Gesetz dazu tritt heute in Kraft, somit wird ab heute in Bayern bezahlt!

Davon betroffen sind rund 100.000 Eltern, die per Post in den letzten Monaten einen Antrag für das am 1. Juni im Landtag beschlossenes Betreuungsgeld stellen konnten. Wir haben für euch die wichtigsten Fragen dazu geklärt.

 

Alles was du über das neue Bayerische Betreuungsgeld wissen solltest:

  • Wer bekommt das Betreuungsgeld? Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in eine Krippe geben wollen. Unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind.
  • Wer zahlt? Der Freistaat kommt für das Betreuungsgeld auf.
  • Wieviel wird gezahlt? 150 Euro monatlich pro Kind. Zudem kann das Betreuungsgeld auch rückwirkend, zum 1. Januar 2015, bewilligt werden. 
  • Wie lange wird gezahlt? Maximal 22 Monate und längstens bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres. 
  • Ab wann wird gezahlt? Grundsätzlich ab Beginn des 15. Lebensmonats des Kindes. Und die Zahlung endet spätestens mit Vollendung des 36. Lebensmonats. 
  • Können Betreuungsgeld und Elterngeld gleichzeitig bezogen werden? Erst ab dem 15. Lebensmonat können die Zuzahlungen gleichzeitig bezogen werden.
  • Wo kann ich das Betreuungsgeld beantragen? Der nötige Antrag wird Eltern unaufgefordert zugeschickt. Zuständig dafür ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales.
  • Wie kann ich es beantragen? Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Für eine rechtswirksame Antragstellung ist ein unterschriebener Antrag erforderlich.
  • Gibt es eine Einkommensgrenze, die den Anspruch ausschließt? Die Grenze bei alleinerziehenden Eltern liegt bei 250.000 Euro – bei einem Paar bei 500.000 Euro.

 

Übrigens: Bayern ist Vorreiter!

Außer Bayern hat bisher noch kein anderes Bundesland das alte Modell das 2015 abgeschafft wurde eins zu eins übernommen. Nur Sachsen zahlt bereits seit längerem ein einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld. Andere Länder setzten hingegen auf den Ausbau von Kindertageseinrichtungen.