Stadtweites Alkoholkonsumverbot in München

Auch Sportstätten in Grünanlagen werden gesperrt

Der Konsum von Alkohol wird ab sofort im gesamten Stadtgebiet und ganztägig untersagt. Damit erübrigt sich auch stadtweit der Verkauf von Glühwein zum vor Ort Trinken, weil nirgendwo mehr Alkohol draußen getrunken werden darf.


Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:

Dieser Schritt ist erforderlich, weil es trotz eindringlicher Appelle angesichts steigender Infektionszahlen in der ganzen Stadt zu Menschentrauben vor Glühweinverkaufsstellen kommt. Beim Glühweintrinken werden weder Abstände eingehalten noch Masken getragen.

Auch Sportstätten in Grünanlagen ab sofort gesperrt

Zudem ist die Benutzung aller Sportstätten in den öffentlichen Grünanlagen, wie Bolzplätze, Skateanlagen oder Calisthenics- und Fitnessanlagen, untersagt.

Das Nutzungsverbot für die Sportstätten tritt sofort in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 5. Januar 2021. Spielplätze für Kinder in Begleitung von Erwachsenen sind weiterhin geöffnet. 

Die Landeshauptstadt weist im Übrigen erneut darauf hin, dass nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in ihrer aktuellen Fassung bis zum 5. Januar rund um die Uhr Allgemeine Ausgangsbeschränkungen gelten, das Verlassen der eigenen Wohnung also nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Ebenso sind Veranstaltungen, Ansammlungen und öffentliche Festivitäten landesweit untersagt. Weil in München außerdem die 7-Tage-Inzidenz von 200 laut RKI überschritten wurde, ist von 21 Uhr bis 5 Uhr der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung bis auf wenige strikte Ausnahmen untersagt – es gilt eine nächtliche Ausgangssperre.

10.12.2020