Ab morgen: Ganztägiges Alkoholverbot am Münchner Hauptbahnhof

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Ab morgen - dem 1. August 2019 - gilt am Münchner Hauptbahnhof ein ganztägiges Alkoholverbot! Bislang war dieses Verbot auf die Nacht - also von 22.00 bis 6.00 Uhr - beschränkt.

Die Münchner Polizei hat mit diesem nächtlichen Verbot gute Erfahrungen gemacht. Die Zahl der Straftaten war und ist rückläufig. Jetzt soll die Regelung ab dem 1. August auch auf den Tag übertragen werden. Von dieser Maßnahme sollen vor allem Reisende, Geschäftsleute und Anwohner profitieren. 

Die Ausnahmen

Generell gilt am Münchner Hauptbahnhof ein Verbot des Konsums von Alkohol. Reisende, die sich am Bahnhof beispielsweise Alkohol gekauft haben, dürfen diesen bei sich tragen und transportieren, nur eben nicht konsumieren. Ein Trinkverbot in den Zügen gilt schon länger. Davon betroffen sind alle S-Bahnen und Regionalbahnen, die in und um München unterwegs sind. Restaurants und Bars um den Hauptbahnhof herum dürfen übrigens weiterhin Alkohol ausschenken.

Konsequenzen bei Verstoß

Laut der Deutschen Bahn gibt es 3 verschiedene Stufen: 

  • Stufe 1: Beim ersten Mal wird die Person freundlich auf das Alkoholkonsumverbot hingewiesen. In den meisten Fällen ist die Situation damit geklärt.
  • Stufe 2: Personen, die das Alkoholverbot dann weiterhin missachten, bekommen einen Platzverweis - das heißt: Sie müssen den Hauptbahnhof verlassen.
  • Stufe 3: Bei wiederholter Missachtung des 24-Stunden-Verbots kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Die Person darf dann den Bahnhof nicht mehr betreten und wird bei Missachtung bei der Polizei angezeigt. Dann kann sogar ein Verfahren wegen Hausfriedensbruch eröffnet werden.

Nürnberg als Erfolgsmodell

Letztes Jahr wurde bereits der Nürnberger Hauptbahnhof zur alkoholfreien Zone erklärt. Auch dort konnte die Polizei ein positives Fazit ziehen. Straftaten, Gewalt etc. gingen deutlich zurück.