Die wichtigsten Änderungen im europäischen Verkehrsrecht

Zum neuen Jahr gibt es einige rechtliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer in Europa:

  • Radfahrer müssen ab dem 1. Januar 2017 Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten anstatt wie bisher Fußgängerampeln. Ausgeschlossen davon sind spezielle Radfahrerampeln.
  • Radfahrer mit Elektrorädern dürfen Radwege benutzen – außerorts generell, innerorts mit einem neuen Hinweisschild.
  • Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf dem Gehweg begleiten.
  • Kinder unter acht Jahren dürfen wählen, ob sie lieber den Gehweg oder den Fahrradweg benutzen wollen.
  • Schon bei stockendem Verkehr ist eine Rettungsgasse für Polizei und Notarzt zu bilden, nicht wie bisher erst bei stehendem Verkehr.
  • In Italien und den Niederlanden wird es höhere Geldstrafen für Verstöße im Straßenverkehr geben.
  • Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, dem droht künftig ein Führerscheinentzug von bis zu zwei Monaten.
  • In Frankreich besteht für Motorradfahrer, allerdings schon seit 20. November 2016, Handschuhpflicht.

Außerdem in Planung:

  • Das Handyverbot am Steuer soll künftig weitere Geräte wie Tablets umfassen. Außerdem soll das Bußgeld bei Verstößen erhöht werden.
  • Das Carsharing-Gesetz soll in Kraft treten und klären wie Carsharing-Fahrzeuge gekennzeichnet sein müssen, ob sie von Parkgebühren befreit werden können und auch ein neues Verkehrsschild für spezielle Carsharing-Parkflächen soll es geben.