IBAN Pflicht für alle

 

IBAN Pflicht für alle

Ab Februar gibt es kein Zurück mehr: Dann wird die 22-stellige IBAN für alle Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften Pflicht. Wir klären die wichtigsten Fragen:

 

Was ist eigentlich die IBAN?

IBAN bedeutet: „International Bank Account Number“. Die 22-stellige Nummer soll dafür sorgen, dass Zahlungen auch international einfach und kostenlos sind. Die IBAN ist europaweit einheitlich. Sie setzt sich zusammen aus dem Länderkennzeichen – DE für Deutschland – und einer zweistelligen Prüfziffer, der bisherigen Bankleitzahl und der bisherigen Kontonummer. 

 

 

Warum wird das Zahlungssystem umgestellt?

Durch die IBAN werden internationale Zahlungen einfacher und sicherer. Denn ab jetzt enthalten die neuen Kontonummern auch eine zweistellige Prüfziffer. So erkennt das System ab jetzt auch schneller Zahlendreher in der Überweisung. Falsche Überweisungen sollen damit vermieden werden.

 

Gibt es Hilfe, wenn ich meine IBAN vergessen habe?

Wer seine alte Kontonummer und Bankleitzahl im Kopf hat muss sich eigentlich nur noch die neue, zweistellige Prüfziffer merken. Wem die neue IBAN trotzdem schwer fällt kann die Nummer jederzeit umrechnen lassen. HIER und auf den Internetseiten der jeweiligen Bankfilialen gibt es dafür spezielle IBAN-Rechner.

 

Was passiert mit meinen bestehenden Daueraufträgen?

Daueraufträge werden automatisch von der Bank auf das neue IBAN-Verfahren umgestellt. Für jeden neuen Dauerauftrag wird ab jetzt die IBAN des Empfängers gebraucht.

 

Kann ich meine EC-Karte nutzen, auch wenn darauf noch keine IBAN steht?

Ja. Ob die IBAN auf der EC-Karte aufgedruckt ist, ist nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist das Ablaufdatum der Karte: Es steht auf der Vorderseite.

 

Kann ich alte Überweisungsträger weiterhin nutzen?

Nein. Alte Überweisungsträger sind nicht mehr gültig. In den Bankfilialen liegen die neuen Überweisungsträger bereits aus.

 

Was passiert mit Lastschriften, die regelmäßig von meinem Konto abgebucht werden?

Lastschriften, wie beispielsweise Beiträge für Versicherungen oder die Kfz-Steuer, werden weiterhin automatisch abgebucht. Die zuständigen Unternehmen und Behörden haben sich bereits in der Vergangenheit darum gekümmert, von ihren Kunden die neue Einzugserlaubnis zu bekommen, für das so genannte SEPA-Lastschrift-Verfahren. Auch wenn diese Erlaubnis nicht unterschrieben wurde funktioniert die Zahlung.

 

Wofür steht der BIC, der ebenfalls auf der EC-Karte steht?

BIC steht für „Bank Identifier Code“. Diese international gültige Bankleitzahl wird bei Zahlungen innerhalb der EU nicht benötigt. Der Code ist erst bei Überweisungen in Länder außerhalb der EU nötig. Ebenso wie nach Island, Monaco, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz.