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Sammelklage gegen Meta: So bekommt ihr eine Entschädigung 

Mehr als 50 Millionen Menschen in Deutschland könnten laut einer Schätzung der Stiftung Warentest von der Datensammlung des Facebook- und Instagram-Konzerns Meta betroffen sein. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat deshalb eine Sammelklage beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Betroffene Nutzerinnen und Nutzer können sich kostenlos beteiligen.

Meta sammelt Daten auch außerhalb von Facebook und Instagram

Meta erfasst nicht nur Aktivitäten innerhalb seiner eigenen Plattformen. Über Meta-Business-Tools werden Daten von Millionen externer Websites an den Konzern übertragen – darunter Online-Apotheken, Dating-Portale und Nachrichtenseiten. Das passiert laut Verbraucherschützern auch dann, wenn Nutzer ausgeloggt sind oder das Tracking eigentlich blockiert haben.

Gericht erklärt Datensammlung für rechtswidrig

Erstmals hat nun ein Oberlandesgericht entschieden, dass diese Form der Datensammlung rechtswidrig ist. Betroffenen Nutzerinnen und Nutzern stehe eine Entschädigung zwischen 250 und 750 Euro zu. Das Oberlandesgericht München bestätigte damit rund 500 frühere Urteile von Landgerichten.

Meta hat bereits angekündigt, Revision einzulegen. Sollte der Fall vor dem Bundesgerichtshof landen, könnte sich das Verfahren noch über mehrere Jahre hinziehen.

Sammelklage gegen Meta: So könnt ihr euch beteiligen

Die Anmeldung zur Sammelklage erfolgt über die Website des Bundesamts für Justiz hier.

Dann  müsst ihr das entsprechende Formular ausfüllen:

  • Punkte I., II. und III. ausfüllen

  • Punkt IV. leer lassen, wenn kein rechtlicher Vertreter benannt werden soll

  • Punkt V. unverändert lassen

  • Bei Punkt VI. kann folgende Formulierung verwendet werden

  • Punkt VII. freilassen

Vorgeschlagene Formulierung für Punkt VI (laut Stiftung Warentest):

Ich benutze Facebook seit ungefähr (z. B.) zwei Jahren und melde mich mit meine@facebook-email.adresse an. Ich benutze Instagram unter dem Akronym Mein.Instagram-Name seit ungefähr (z. B.) einem Jahr und melde mich mit meine@instagram-email.adresse an. Soweit Meta seither Daten über meine Besuche auf Drittseiten erhebt, speichert und/oder verarbeitet, fordere ich Schadenersatz.

Keine Rechtsschutzversicherung nötig

Für die Teilnahme an der Sammelklage ist keine Rechtsschutzversicherung erforderlich. Auch Minderjährige können teilnehmen – Voraussetzung ist das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

14.01.2026

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