Böllerverbot in München zu Silvester 2022 

Die Tiere und die Umwelt in München können sich in diesem Jahr über eine sicherere und ruhigere Silvesternacht in der Innenstadt freuen. Zum Jahreswechsel wird es am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis einschließlich Stachus sowie dem Viktualienmarkt verboten sein, Feuerwerke abzuschießen.

Das Verbot gilt von Samstagabend, dem 31. Dezember. 2022, 21 Uhr bis Sonntagmorgen, dem 1. Januar. 2023, 2 Uhr. Betroffen sind alle Arten und Kategorien von Pyrotechnik außer zum Beispiel Wunderkerzen oder Knallerbsen (Kategorie F1).

Anwohnerinnen sind vom Verbot ausgenommen, wenn sie Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren.

Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl:

„In der Vergangenheit haben enge Bebauung, dichte Menschenansammlungen, Verkehrsstaus, Alkohol und falsch eingesetzte Feuerwerke zu gefährlichen Situationen rund um den Marienplatz geführt. Das Feuerwerksverbot in der Fußgängerzone, das in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt wurde, soll die konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit verringern und dafür sorgen, dass die Menschen mit einem sicheren Gefühl Silvester in der Innenstadt verbringen können."

Verbot durch Gefahrenprognose

Das Verbot beruht auf einer Gefahrenprognose des Polizeipräsidiums München. Die Polizei hatte besonders zum Jahreswechsel von 2017 auf 2018 erhebliche Gefahren durch überfüllte Plätze, falsch eingesetzte Feuerwerkskörper und Alkoholkonsum festgestellt.

Es werden rund 55 Schilder mit Piktogrammen und dem Text "Feuerwerk verboten!" um die Verbotszone in der Innenstadt aufgestellt. Außerdem wird durch digitale Infoscreens im Nahverkehr und über die Internetpräsenz der Landeshauptstadt München dazu informiert. 

Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings

Ergänzt wird das Feuerwerkverbot um ein Böllerverbot innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings. In diesem Bereich ist es am Silvesterabend untersagt, pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung (zum Beispiel Silvesterknaller oder Böller) zu zünden. Feuerwerke ohne Knallwirkung wie Raketen, Fontänen und Co. sind erlaubt. Das Verbot gilt ganztägig am 31. Dezember 2022 und 1. Januar 2023.  

Geldstrafe bei Verstoß

Wer sich nicht an die Verbote halten sollte, riskiert eine Geldbuße. Die Polizei wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren und Verstöße ahnden. Die bundesweite Verordnung zum Sprengstoffgesetz räumt den Kommunen die Möglichkeit eines Böllerverbots in dicht besiedelten Gebieten wie dem Bereich innerhalb des mittleren Rings ein. Eine Rechtsgrundlage für ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik in der gesamten Stadt gibt es derzeit nicht.

29.12.2022