Einheitlicher Lockdown: Diese Regeln sollen bundesweit gelten

Die Notbremse soll jetzt einheitlich vom Bund geregelt werden und nicht wie bisher von Städten, Landkreisen und Ländern individuell entschieden werden. 

 

Diese Regeln sollen bundesweit in allen Landkreisen mit Inzidenz über 100 gelten:

  • Ausgangssperre ab 21 Uhr ( Joggen & Spazieren auch verboten) 

  •  Geöffent haben: Friseure, Drogerien, Lebensmittelläden, Apotheken, Drogerie, Gartencenter

  • Geschloßen hat: Einzelhandel 

  • Unternehmen sind verpflichtet zum Testen: 2 Tests pro Woche 

  • Treffen: 1 Haushalt mit 1 weiteren Person, maximal 5 Personen (Kinder ausgenommen) 

  • ab Inzidenz 200: Schulen werden geschloßen

 

Das neue Infektionsschutzgesetz soll in den kommenden Tagen beschloßen werden. Allerdings gibt es hier noch parteiübergreifend Kritik, beispielsweise wird die Ausgangssperre bemängelt. 

12.04.2021