Alle Infos zur Rauchmelder-Pflicht

Wer muss was zahlen? Wo muss der Melder hin? Ab wann ist es Pflicht? Wir haben uns schlau gemacht!

Rauchmelder-Pflicht wird eingeführt

Trotz einer steigenden Zahl von Fehlalarmen sehen die Feuerwehren hier bei uns in Bayern die bevorstehende Rauchmelder-Pflicht positiv. Alle Wohnungsbesitzer hatten von 2013 - 2018 ihre Wohnungn mit Rauchmeldern auszustatten.

Jetzt ab dem 01. Januar 2018 sind Rauchmelder Pflicht - und zwar für alle Wohnungen. Das heßt, bis spätestens Ende des Jahres sollte man sich um die Installation der Geräte in der Wohnung bzw. im Haus kümmern. Zwar werde es in Zukunft wohl noch mehr falsche Alarmierungen geben, die kleineren Geräte seien aber bei Bränden extrem wichtig. Im vergangenen Jahr zählten die Feuerwehren insgesamt 23.000 Fehlalarme.

Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Rauchmeldern:

  • Ab wann sind Rauchmelder Pflicht? Bis spätestens zum 31.12.2017 muss ein Rauchmelder eingebaut sein, bei Neubauten besteht die Einbaupflicht schon seit 2013 
  • Wer zahlt den Einbau des Rauchmelders? Die Kosten hierfür muss der Eigentümer oder Vermieter übernehmen
  • Wer zahlt den Einsatz bei einem Fehlalarm? - Solche Einsätze sind kostenfrei. 
  • Geht der Melder los, wenn man nicht zuhause ist und die Einsatzkräfte die Tür aufbrechen, zahlt das die Versicherung. Die Tür wird mit einem Sperrwerkzeug geöffnet und nicht kaputt gemacht.
  • Um mögliche Fehlalarme zu vermeiden, sollte man alle halbe Jahre die Rauchmelder entstauben! Denn: zu viel Staub kann einen Rauchmelder zum Auslösen bringen.
  • Wo muss der Rauchmelder in meiner Wohnung hin? In allen Kinderzimmern und Schlafzimmern, sowie im Flur, der zu Wohn- und Aufenthaltsräumen führt.  
  • Wo muss der Rauchmelder angebracht werden? - Der Rauchmelder sollte an der Decke etwa 50cm von der Wand entfernt angebracht werden.
  • Wie merke ich, wann meine Batterie leer geht? Es gibt einen Warnton 30 Tage bevor die Batterie leer geht. Der Warnton erfolgt im 1 bis 5 Minuten Takt. Es gibt Batterien, die eine Laufzeit von 10 Jahren haben.