Münchner Polizei: Strafzettel künftig als QR-Code abrufbar

Im Zeitraum vom 18.06.2021 bis 15.08.2021 führt das Polizeipräsidium München ein Pilotprojekt zur Digitalisierung durch. Die bisherige Verwarnung mit Zahlungsaufforderung („der klassische Strafzettel“) soll so langfristig ergänzt werden. 

Die Polizeikräfte der Pilotierungsdienststellen stellen mithilfe einer App über das dienstliche Smartphone eine Verwarnung aus. Diese wird dann mit einem QR-Code, der sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet, zusammengeführt und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeichert.

Hierzu nutzen vier Dienststellen des Polizeipräsidiums München PolizeiSmartphones, um Verwarnungen (z.B. Falschparken) mit der neuen App auszustellen.

Folgende Dienststellen pilotieren das neue Verwarnungsverfahren:

  • Polizeiinspektion 14 (Westend)

  • Polizeiinspektion 22 (Bogenhausen)

  • Polizeiinspektion 44 (Moosach)

  •  die 2. Einsatzhundertschaft des Polizeipräsidiums München (eingesetzt im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München)

 

Die Polizeikräfte bringen die Bürgerbenachrichtigung am Fahrzeug an oder übergeben diese situationsbedingt persönlich an den Verkehrsteilnehmer. So haben die verwarnten Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, mithilfe eines Smartphones oder eines Computers den vorgeworfenen Tatbestand aufzurufen.

Anschließend besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Überweisungsträger aufzurufen, um das Verwarnungsgeld z.B. über Onlinebanking sofort zu bezahlen.

Sollte ein verwarnter Verkehrsteilnehmer nicht die Möglichkeit besitzen, sich digital zu informieren bzw. die Verwarnung zu bezahlen, so besteht, wie bisher auch, die Möglichkeit, mit dieser Bürgerbenachrichtigung bei einer Polizeiinspektion vorstellig zu werden und die Verwarnung dort zu begleichen oder sich Informationen hierzu einzuholen.

Sollte eine am Fahrzeug angebrachte Bürgerbenachrichtigung sich nicht mehr am Fahrzeug befinden, erhält der Halter des Fahrzeuges wie gewohnt eine schriftliche Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß.

Sollten während des Pilotprojektes technische Probleme oder Fehler auftauchen, so werden die Bürger hierbei um eine entsprechende Mitteilung an das Polizeipräsidium München bzw. das Polizeiverwaltungsamt Straubing gebeten. Hierzu kann gerne das Kontaktformular von der Bayerischen Polizei verwendet werden.

17.06.2021