Überbrückungshilfe III

Alle Neuerungen im Überblick

Gerade hat die Bundesregierung ihre Fördermaßnahmen verlängert und die neue Überbrückungshilfe III gestartet.

Alle Unternehmen, die stark unter den Auswirkungen von Corona leiden, haben die Chance Fördergelder von bis zu 1,5 Millionen EUR pro Unternehmen zu beantragen.

Einheitliches Förderkriterium ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Vergleich zum Referenzmonat 2019.

Neu: Ab sofort werden auch Werbe- und Marketingkosten gefördert, sowie Maßnahmen zur Digitalisierung (z.B. Einrichten eines Online-Shops) und Umbauten wegen Hygienemaßnahmen.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Überblick - Vereinfachung Überbrückungshilfe III

FAQ - Überbrückungshilfe III

www.bmwi.de