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Tötungsdelikt in Obermenzing: 62-jähriger tot aufgefunden – Polizei bittet um Hinweise
Am Montag, den 07. Juli 2025, wurde der 62-jährige Ulrich Zilker tot in seinem Wohnhaus in der Keyserlingstraße im Münchner Stadtteil Obermenzing aufgefunden. Wie die Polizei mitteilte, war zum Zeitpunkt des Auffindens bereits klar, dass Zilker mehrere Tage zuvor verstorben sein musste.
Obduktion ergibt: Tötungsdelikt
Die ersten Ermittlungen wurden vom Kommissariat 12 des Polizeipräsidiums München geführt. Am Donnerstag, 10. Juli 2025, wurde im Institut für Rechtsmedizin eine gerichtlich angeordnete Obduktion durchgeführt. Das Ergebnis: Ulrich Zilker wurde Opfer eines Tötungsdelikts.
Daraufhin übernahm das Kommissariat 11, das für Kapitalverbrechen zuständig ist, in enger Zusammenarbeit mit der Spurensicherung die weiteren Ermittlungen.
Zwei Wohnsitze – Rückzugsort in Milbertshofen
Der alleinlebende Mann galt als zurückgezogen und hatte kaum soziale Kontakte. Neben seiner Hauptwohnung in Obermenzing verfügte Zilker über eine Zweitwohnung in der Keferloherstraße in Milbertshofen. Laut bisherigen Erkenntnissen hielt er sich dort regelmäßig auf. Die Polizei prüft derzeit, ob auch diese Wohnung für die Ermittlungen von Bedeutung sein könnte.
Polizei bittet dringend um Mithilfe der Bevölkerung
Die Ermittler setzen nun auf Hinweise aus der Bevölkerung, um das Umfeld des Opfers besser rekonstruieren zu können und mögliche Zeugen zu identifizieren. Daher richtet sich die Polizei mit einem dringenden Zeugenaufruf an alle Bürger:
Haben Sie Ulrich Zilker gekannt oder in letzter Zeit gesehen?
Selbst flüchtige Begegnungen – etwa beim Einkaufen, im öffentlichen Raum oder in seiner Wohngegend – könnten für die Ermittlungen von großer Bedeutung sein.
Hier sind Fotos zum 62-Jährigen eingestellt. Er war regelmäßig mit
einem Rucksack und einem Einkaufstrolley zu Fuß unterwegs.
Kontakt zur Polizei
Wer Informationen zu Ulrich Zilker oder seinem sozialen Umfeld geben kann, wird gebeten, sich an das:
Kriminalfachdezernat 1
Telefon: 089/63007-0
oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
15.07.2025