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Parkplätze weitervermieten: Das solltest du wissen
In den deutschen Großstädten muss man oft nicht nur für seine Wohnung tief in die Tasche greifen. Auch Parkplätze können unter Umständen ziemlich teuer werden. Doch hier die gute Nachricht: Laut einer aktuellen Erhebung des Portals Immowelt ergeht es uns in München dabei vergleichsweise gut. So kostet ein Garagenstellplatz hier im Schnitt 65 Euro, in Stuttgart muss man hingegen im Schnitt mit 93 Euro rechnen, auch Frankfurt ist mit 75 Euro teurer.
Darf ich meinen Stellplatz einfach so weitervermieten?
Dennoch kann das weitervermieten von Stellplätzen in München ein durchaus lohnendes Geschäft sein, denn Parkmöglichkeiten sind in vielen Teilen der Stadt sehr knapp bemessen. Doch was genau ist dabei eigentlich zu beachten? Wir uns für euch erkundigt.
Wenn man nicht selbst Eigentümer des Stellplatzes ist, dann muss man eine Weitervermietung unbedingt mit seinem Vermieter abklären. Ansonsten ist dies ein Grund für die Kündigung des gesamten Mietvertrages. Die meisten Vermieter haben damit kein Problem, gerade wenn der Mieter gar kein Auto hat. Stellen sich die Vermieter jedoch quer, beispielsweise, weil sie nicht wollen, dass Fremde die Tiefgarage betreten, dann hat der Mieter kaum Chancen auf eine Untervermietung seines Stellplatzes.
Was muss ich bei der Untervermietung beachten?
Prinzipiell sollte man immer einen schriftlichen Vertrag festlegen. Dieser sollte unter anderem die Namen und Kontaktdaten aller Beteiligten festhalten und die Adresse an der sich der Parkplatz befindet. Auch der Preis, die Zahlungsmodalitäten oder Kündigungsfristen müssen darin enthalten sein. Einen Vordruck gibt`s zum Beispiel hier.
Darf ich den Preis selbst festlegen?
Ja, den Preis bei einer Weitervermietung deines Stellplatzes kannst man selbst festlegen, allerdings sollte man es dabei auch nicht übertreiben, da es sonst zivilrechtlich als „Wucher“ gelten könnte. Wenn du nun 20 Euro mehr verlangst, als du eigentlich selbst bezahlst, ist das kein Problem.
Muss ich die Einnahmen melden oder gar versteuern?
Auch die Einkünfte durch eine Weitervermietung eines Stellplatzes sind beim Finanzamt und in der Steuererklärung anzugeben und können gegebenenfalls sogar besteuert werden. Dies hängt von den jeweiligen Einnahmen und Freibeträgen ab. Deshalb am besten vorher abklären!
08.06.2017