Alle Aktionen. Der Verkehr und das Wetter für München und viele weitere Funktionen
München Wirt will wegen Wiesn-Zelt-Vergabe in nächste Instanz gehen
Update 13:33 Uhr
Der Münchner Wirt will nach einer ersten Ablehnung seines Antrags weiter um eine europaweite Ausschreibung der Wiesnzelte kämpfen. Alexander Egger, Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH, die den Antrag gestellt hatte, kündigte an, gegen die abschlägige Entscheidung der Vergabekammer Südbayern Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht einzulegen.
Die WE Gutshof GmbH hatte die Prüfung für zwei zentrale Zelte beantragt: das Paulaner-Festzelt und das traditionelle Anzapfzelt Schottenhamel, das seit 1867 in Händen der Familie Schottenhamel ist. Die Vergabekammer Südbayern hatte den Nachprüfungsantrag gegen die Vergabe der beiden großen Wiesnzelte zurückgewiesen, wie die Regierung von Oberbayern mitteilte.
Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne), Wiesnchef Christian Scharpf (SPD), Wiesn-Stadträtin Anja Berger (Grüne) und die Vereinigung der Wiesnwirte zeigten sich erleichtert über die Entscheidung der Vergabekammer. Sie sei ein wichtiges Signal und bestätige das Vorgehen der Stadt, sagte Krause.
Wirt will gleichberechtigte Chance
Egger kündigte aber an, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen – und notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zu gehen. «Wir wollen, dass die Stadt München die begehrten Festzeltplätze künftig nach transparenten, objektiven und fairen Kriterien vergibt, und damit allen leistungsfähigen Bewerbern eine reelle und gleichberechtigte Chance auf ein großes Festzelt eröffnet», ließ Egger mitteilen.
Egger, der bisher ein kleines Wiesn-Zelt betreibt, hatte sich um ein großes Zelt beworben - ging dabei aber Medien zufolge leer aus.
Erstmeldung
Die Landeshauptstadt München darf die großen Festzelte auf dem Oktoberfest 2026 offenbar weiterhin ohne europaweite Ausschreibung vergeben. Die Vergabekammer Südbayern hat einen Antrag der WE Gutshof GmbH gegen die geplante Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle zurückgewiesen.
Darum ging es im Streit
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Vergabe der Wiesn-Festzelte als sogenannte „Dienstleistungskonzession“ gilt. Wäre das der Fall gewesen, hätte die Stadt München die Festhallen nach den Regeln des europäischen Vergaberechts ausschreiben müssen.
Das hätte bedeutet, dass sich Unternehmen aus ganz Europa offiziell um den Betrieb der bekannten Oktoberfest-Zelte bewerben könnten.
Warum die EU-Vergaberegeln hier nicht gelten
Die Vergabekammer Südbayern entschied jedoch, dass die Voraussetzungen für eine solche EU-weite Ausschreibung nicht vorliegen. Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei der Vergabe der beiden Festzelte nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des europäischen Vergaberechts.
Entscheidend war dabei laut Beschluss, dass die Stadt München gegenüber den Brauereien und Festwirten keinen einklagbaren Anspruch auf den Betrieb der Festhallen während des Oktoberfests hat. In den Verträgen und Betriebsvorschriften für die Wiesn 2026 sei keine rechtliche Pflicht festgelegt, die Zelte tatsächlich zu betreiben.
Wie es jetzt weitergeht
Damit kann die Stadt die traditionsreichen Festzelte grundsätzlich weiter wie bisher an die vorgesehenen Brauereien und Wirte vergeben. Ganz abgeschlossen ist das Verfahren allerdings noch nicht: Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt werden.
Bis zum Ablauf dieser Frist darf München die endgültigen Zulassungsverträge für das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle noch nicht abschließen.
21.05.2026, 10:50 Uhr