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München darf Wiesn-Zelte weiter ohne EU-Ausschreibung vergeben
Die Landeshauptstadt München darf die großen Festzelte auf dem Oktoberfest 2026 offenbar weiterhin ohne europaweite Ausschreibung vergeben. Die Vergabekammer Südbayern hat einen Antrag der WE Gutshof GmbH gegen die geplante Zuteilung des Paulaner-Festzelts und der Schottenhamel-Festhalle zurückgewiesen.
Darum ging es im Streit
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Vergabe der Wiesn-Festzelte als sogenannte „Dienstleistungskonzession“ gilt. Wäre das der Fall gewesen, hätte die Stadt München die Festhallen nach den Regeln des europäischen Vergaberechts ausschreiben müssen.
Das hätte bedeutet, dass sich Unternehmen aus ganz Europa offiziell um den Betrieb der bekannten Oktoberfest-Zelte bewerben könnten.
Warum die EU-Vergaberegeln hier nicht gelten
Die Vergabekammer Südbayern entschied jedoch, dass die Voraussetzungen für eine solche EU-weite Ausschreibung nicht vorliegen. Nach Auffassung der Kammer handelt es sich bei der Vergabe der beiden Festzelte nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des europäischen Vergaberechts.
Entscheidend war dabei laut Beschluss, dass die Stadt München gegenüber den Brauereien und Festwirten keinen einklagbaren Anspruch auf den Betrieb der Festhallen während des Oktoberfests hat. In den Verträgen und Betriebsvorschriften für die Wiesn 2026 sei keine rechtliche Pflicht festgelegt, die Zelte tatsächlich zu betreiben.
Wie es jetzt weitergeht
Damit kann die Stadt die traditionsreichen Festzelte grundsätzlich weiter wie bisher an die vorgesehenen Brauereien und Wirte vergeben. Ganz abgeschlossen ist das Verfahren allerdings noch nicht: Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt werden.
Bis zum Ablauf dieser Frist darf München die endgültigen Zulassungsverträge für das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle noch nicht abschließen.
21.05.2026