Lohnerhöhung, Corona-App, 49-Euro-Ticket & Co.: Was gibts Neues im Mai?

Foto 49-Euro-Ticket: Firn/Shutterstock.com

Auch im Mai kommen auf viele Münchnerinnen und Münchner wieder einige Neuerungen zu. Wir haben die wichtigsten Änderungen für euch zusammengefasst.
 

Start des Deutschland-Tickets

Viele haben es bereits als Online-Ticket aufs Smartphone geladen, ab dem 01.05. ist es nun auch gültig: Das 49-Euro-Ticket, bzw. Deutschland-Ticket. Mit dem Fahrschein kann der öffentliche Nahverkehr in ganz Deutschland genutzt werden. Für Studenten und Azubis in Bayern wird es ab September sogar noch günstiger – sie können ab 01.09. das 29-Euro-Ticket nutzen.
 

Ende der Corona-Warn-App

Zum 01.05.2023 wird die Corona-Warn-App eingestellt. Das heißt, es können keine Warnungen mehr darüber verbreitet werden. Im kommenden Monat wird die App dann sogar in den „Schlafmodus“ versetzt, Aktualisierungen sind dann nicht mehr möglich. Wer seine Impfzertifikate in die App geladen hat, kann jedoch weiterhin auf diese zugreifen. Bereits im April 2023 waren die letzten Corona-Regeln gefallen
 

Mehr Geld für Pflegekräfte

Für Pflegefachkräfte steigt der Mindestlohn im Mai auf 17,65 Euro pro Stunde – gemäß der „Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“. Für Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung beträgt der Mindestlohn 14,90 Euro pro Stunde und für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro pro Stunde.

Sonderzahlungen für Angestellte im Baugewerbe, Maler und Lackierer 

Nachdem im vergangenen Monat bereits der Stundenlohn im Baugewerbe gestiegen ist, gibt es jetzt im Mai noch eine Sonderzahlung in Höhe von 450 Euro (allerdings vorerst nur in Westdeutschland, eine Lohnangleichung von West und Ost soll 2026 erreicht werden). Und auch Maler und Lackierer dürfen sich über mehr Geld freuen:. Denn wer hier die Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro noch nicht erhalten hat, bekommt diese spätestens im Mai ausgezahlt.

Strengere Regeln für Tech-Firmen

Ab dem 02. Mai tritt der Digital Markets Act in Kraft. Das heißt, Online-Giganten wie Amazon, Apple oder Google müssen sich in der EU an striktere Regeln halten, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Personalisierte Werbung zum Beispiel muss eingeschränkt werden, außerdem müssen User vorinstallierte Apps selbst löschen können. Bei Nichteinhaltung drohen den Unternehmen Sanktionen

 

24.04.2023