Das sind die neuen Corona-Regeln ab Montag

Ab nächsten Montag (23.08.2021) gelten neuen Corona-Regeln:

Testpflicht für Ungeimpfte ab Inzidenz von 35 bei:

  • Gastro drinnen

  • Friseur

  • Fitnessstudio

 

Das bedeutet konkret: 

Ab Montag gilt in Bayern bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr in Innenbereichen größtenteils die 3G-Regel. Demnach sind Testungen bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder mehr insbesondere Voraussetzung für:

 

- die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z. B. öffentliche und private Veranstaltungen i. S. d. § 7   der 13. BayIfSMV, Sport- und Kulturveranstaltungen)

- den Zugang zur Innengastronomie

- die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen

- Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen

- Sportausübungen in geschlossenen Räumen

- Besuch von Krankenhäusern 

- Beherbergungen: hier gilt ein Testnachweiserfordernis bei Ankunft sowie zusätzlich alle weiteren 72 Stunden.

 

Außerdem:

Große Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter sind künftig inzidenzunabhängig unter den bisherigen Voraussetzungen (z. B. Vorlage eines Testnachweises, Untersagung des Verkaufs und des Ausschanks von Alkohol etc.) möglich.

Das Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 35 ist nun keine Voraussetzung mehr. Bayern erhöht zudem die zulässige Höchstzuschauerzahl einschließlich geimpfter und genesener Personen bei großen Sport- und Kulturveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter.

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20.08.2021