Neu im August: Mehr Geld für Kinder, Fingerabdruckpflicht, Steuererklärung & mehr

Am Sonntag ist der 1. August und der bringt viele Neuerungen mit sich. Ob Kinderbonus, Fingerabdrücke auf dem Ausweis oder Fristverlängerung bei der Steuererklärung. Hier erklären wir euch was es damit auf sich hat:

Kinderbonus:

Es wird im August der Kinderfreizeitbonus gezahlt. Das heißt Familien, die auf Wohngeld oder Hartz IV angewiesen sind bekommen 100 € pro Kind. Grund dafür ist das "Corona - Aufholprogramm", womit der Bund und die Länder die Langzeitfolgen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche einschränken will. Mit dem Bonus können Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten bezahlt werden.

Ausweis mit Fingerabdruckpflicht:

Solltet ihr ab August einen neuen Personalausweis brauchen, müsst ihr verpflichtend eure Fingerabdrücke abgeben. Diese werden auf dem Chip im Perso gespeichert und macht ihn fälschungssicherer.

Fristverlängerung bei der Steuererklärung 2020:

Die Frist für die Einkommenssteuererklärung ist sonst immer bis Ende Juli, aber wegen dem Corona -Jahr 2020 wird diese bis 2. November verlängert.

Außerdem müssen wegen der veränderten Arbeitsbedingungen mehr Leute eine Steuererklärung abgeben. Denn auch Deutsche, die Kurzarbeitergeld bezogen haben, arbeitslos geworden sind oder auch Entschädigungen nach dem Infektionsschutz bekommen haben, müssen eine Steuererklärung machen.

Ankündigung von Bahnstreiks:

Aktuell wird in der Gewerkschaft der deutschen Lokführer abgestimmt, ob es zu Streiks kommen soll. Also kann es im August zu Verspätungen im Bahnverkehr kommen. Die Abstimmung läuft noch bis 9. August. Gestreikt soll wegen Lohnerhöhungen und einem möglichen Coronabonus werden.

Glyphosat teilweise verboten:

Hobbygärtner dürfen den Unkrautvernichter Glyphosat bald nicht mehr in ihren Gärten benutzen. Die Änderung soll in den nächsten Wochen in Kraft treten. Auch auf Spiel- und Sportplätzen oder Parks darf es nicht mehr genutzt werden. Verboten ist auch eine Nutzung vor der Ernte und in Wasserschutzgebieten. Auf Acker- und Grünland ist es nur in Ausnahmefällen noch erlaubt. Ein europaweites Verbot ist noch nicht möglich.

Urheberrecht:

Ab ersten August gelten neue Regeln auf Online-Plattformen im Umgang mit Urheber-geschützten Werken. Ein wichtiger Punkt dabei ist, dass Plattformbetreiber in die Haftung genommen werden können, wenn Werke unerlaubt hochgeladen werden. Heißt, man muss als Plattformbetreiber Lizenzverträge abschließen oder auch in einigen Fällen Inhalte blockieren. Hochladen von Ausschnitten bleibt erlaubt.

30.07.2021