Wo dürfen Hunde baden, wo nicht? 

Hier einige Infos zu grundsätzlichen Regelungen und Aktuelles

Welcher Hundebesitzer kennt es nicht - es ist ein warmer Sommertag und den möchte man gerne am See verbringen. Die Vierbeiner werden da selbstverständlich mitgenommen. Wir kühlen uns dann im Wasser ab - aber was ist eigentlich mit unseren treuen Begleitern? Die dürfen sich offiziell nicht auf einigen Liegewiesen und Seen aufhalten - warum? Das Ganze soll hygienische Gründe haben.

Wie ist die offizielle Regelung zum Baden von Hunden in Seen?

Grundsätzlich bestimmen die Eigentümer der Gewässer darübern, ob Hunde dort baden dürfen oder nicht.

Für die Seen, die dem Freistaat Bayern gehören, wie z.B. Starnberger, Ammer- oder Chiemsee, besteht kein Badeverbot für Hunde. Aber Vorsicht: es kommt auf den Zugang zum See an – befindet sich das Ufergelände in privatem Besitz, z.B. ein Strandbad oder Campingplatz, entscheiden die Betreiber, ob Hunde dort baden dürfen oder nicht. An allen sonstigen frei zugänglichen Wasserstellen an diesen Seen dürfen eure Vierbeiner ins Wasser springen.

Dabei sind aber lt. Bayerischer Schlösser- und Seenverwaltung die Naturschutzverordnungen oder sonstige lokale Beschränkungen zu beachten. So herrsche in Naturschutzgebieten beispielsweise nicht nur Leinenpflicht, hier dürften weder Hund noch Mensch die Rückzugsorte und Ruhezonen der Wildtiere betreten, befahren oder darin schwimmen. Auch gibt es örtliche Verbote seitens einiger Kommunen, die z.B. an ihren Stränden den Zugang für Hunde grundsätzlich oder saisonal verbieten. Wenn dem so ist, muss das aber sichtbar beschildert sein. Auch an kleineren Seen bestimmen die jeweiligen Gemeinden oder Kommunen.

Bei den Münchner Seen besteht leider grundsätzlich ein Badeverbot. Es herrscht Leinenpflicht, bis auf die extra ausgewiesenen Hundewiesen. Leinenpflicht und Badeverbot gilt für die folgenden städtischen Seen:

  • Fasanerie See
  • Feldmochinger See
  • Isar
  • Langwieder See
  • Lerchenauer See
  • Lußsee
  • Regattapark See samt Regatta Anlage
  • Riemer See

Andere Orte und Städte wie z.B. Garmisch oder Berlin haben bei diesem Thema schon das Gesetz gekippt und eine offizielle Erlaubnis für Hunde an und in Seen erteilt. In München kam auch schon öfter der Wunsch nach einer Erlaubnis für Hunde an und in Seen bis in die jeweils zuständigen Bezirksausschüsse. Diese wurden dann dort aber bisher immer mehrheitlich abgelehnt. Sollte sich an der Regelung in München zukünftig etwas ändern, erfahrt ihr es hier!

Aktuelle Online Petition der Erdinger zur Aufhebung des Verbots am Kronthaler Weiher

Einige Erdinger halten das Bade-Verbot für Hunde an ihrem neu aufbereiteten Kronthaler Weiher für nicht tragbar und haben deshalb eine Online-Petition gestartet, die das Verbot aufheben soll. Das Argument, Hunde dürften aus hygienischen Gründen nicht ins kühle Nass, lassen die Erdinger nicht gelten. Schließlich sei es ja nicht so, als würden die Hunde ins Wasser gehen, um dort ihr Geschäft zu erledigen. Wasservögel würden mehr Dreck machen.

Aber wer entscheidet eigentlich über ein etwaiges Hunde-Schwimm-Verbot?

Wie das Büro des Landrats feststellte: Die Gewässer-Eigentümer. 

Die Online-Petition

Um dafür zu sorgen, dass auch unsere Vierbeiner an heißen Tagen die nötige Abkühlung bekommen, hat eine Erdingerin unter dem Motto "Ein Erding auch für Tiere" eine Online-Petition gestartet, die einen offiziellen Hundeabschnitt am Kronthaler Weiher inklusive Hundebaden erwirken soll. Nach aktuellem Stand gibt es bereits 488 Unterstützende - allein aus Erding 226 Personen. Die Petition ist noch bis zum 26. August aktiv.

Ihr möchtet die Petition auch unterstützen? Dann klickt >> hier <<