"Meshing" auch in Deutschland? Paare sollen freier über Nachnamen entscheiden

Bei der Wahl des Nachnamens sollen Deutsche nach den Vorstellungen von Bundesjustizminister Marco Buschmann künftig mehr Entscheidungsspielraum haben. "Gerade bei der Frage der Doppelnamen ist das geltende Recht viel zu restriktiv", meint der FDP-Politiker.

Gesetzesentwurf zu gemeinsamen Doppelnamen

Es sei höchste Zeit, es Eheleuten zu ermöglichen, ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen zum Ausdruck zu bringen. Bisher ist das nicht erlaubt. Zwar kann ein Ehepartner den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängen. Dass Herr Schmitz und Frau Müller nach der Eheschließung beide Müller-Schmitz heißen und diesen Namen an gemeinsame Kinder weitergeben, ist bislang nicht möglich.

Buschmann will dafür bald einen Gesetzentwurf für eine Reform des Namensrechts vorlegen. Zwar hat sich die Ampel-Regierung in ihrem Koalitionsvertrag noch weitere Änderungen, die das familiäre Zusammenleben betreffen, vorgenommen. Diese sollen aber laut Buschmann später kommen. "Das Namensrecht ist das Vorhaben, das wir als Erstes ins Gesetzblatt bringen wollen. Die wichtigsten Fragen sind geklärt". In Kürze wolle er einen Gesetzentwurf vorlegen.
 

"Meshing"-Vorschlag von den Grünen

Die Grünen haben in diesem Zusammenhang auch die Verschmelzung von Nachnamen ins Gespräch gebracht, die zum Beispiel in Großbritannien bereits möglich ist. Heiratet dort eine Frau Johnson einen Herrn Williams, können sich die beiden im Zuge des sogenannten "Meshings" auch "Johniams" oder "Willson" nennen.

Hierzulande wäre zum Beispiel eine Kombination aus den Nachnamen Buschmann und Richter zu "Rischmann" oder Buschter" möglich. Eine Frau Huber und ein Herr Schneider könnten zu den "Schnubers" werden.

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21.03.2023