Urteil: Deutsche Pkw-Maut verstößt gegen EU-Recht

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Urteil: Die deutsche Pkw-Maut ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Die Abgabe sei gegenüber Fahrzeughaltern aus dem Ausland diskriminierend, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

 

Hintergrund

2020 soll in Deutschland eine Pkw-Maut eingeführt werden. Da der Europäische Gerichtshof, Österreich und die Niederlande geklagt hatten, fällt heute, am 18. Juni 2019 das Urteil.

 

Wie soll die Pkw-Maut funktionieren?

Alle Autofahrer, die innerhalb Deutschlands unterwegs sind, müssten einen Beitrag zahlen, um sich so an den Kosten für Straßenbau und Straßensanierung zu beteiligen. Dabei soll vor allem die Benutzung von Bundesfernstraßen und Autobahnen kostenpflichtig werden. 

Mit dem neuen Gesetz der Maut, müsste jeder deutsche Fahrzeughalter eine Jahresvignette im Voraus zu kaufen. Der Preis richtet sich dabei nach dem Hubraum, der Art des Motors und dem Schadstoffausstoß. Maximal sind dabei 130 Euro möglich. Die Kfz-Steuer wird dann wiederum für das bestimmte Auto gesenkt. 

Für Ausländische-Autofahrer, die auf den deutschen Straßen fahren, ist es freigestellt, ob sie eine Vignette für 10 Tage, zwei Monate oder ein ganzes Jahr kaufen. 

Durch die Maut sollen jährlich um die 600 Millionen Euro in die Staatskasse fließen.

 

Warum gibt es einen rechtlichen Konflikt?

Bei der konkreten Umsetzung stehen jedoch einige rechtliche Streitpunkte im Weg. In der Europäischen Union herrscht das "Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit". Das bedeutet, dass Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates nicht schlechter behandelt werden dürfen, als die Bürger des eigenen Landes.

Und genau diesen Punkt wirft Österreich bei der deutschen Pkw-Maut vor. Da deutsche Autofahrer den vollen Umfang der Kosten für die Vignette erstattet bekommen und ausländische Autofahrer den vollen Preis bezahlen müssen. In diesem Punkt sieht Österreich eine klare Diskriminierung für Ausländer und das spreche gegen das EU-Recht.

 

Das sagt der Generalanwalt:

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hat dem Gericht vorgeschlagen, die Klage von Österreich abzuweisen. Er sagt, dass die Tatsache, dass deutsche Autofahrer bei der Kfz-Steuer entlastet werden, spielt keine Rolle für die Maut, da Ausländer keinerlei Kfz-Steuer in Deutschland bezahlen müssen. Er sagt, man kann die beiden Gruppen nicht miteinander in Vergleich setzten. 

Die Richter können sich an die Entscheidungsvorschlag halten, sind aber nicht daran gebunden. In den meisten Fällen folgen die Richter allerdings dem Vorschlag des Generalanwalts.