Maskenpflicht in der Fußgängerzone und Treffen bis max. 5 Personen  

So sieht der weitere Fahrplan aus:

Oberbürgermeister Dieter Reiter hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, da der aktuelle Inzidenzwert in München bei 55,9 liegt.

 

Die Maßnahmen werden voraussichtlich am Donnerstag in Kraft treten und zunächst für sieben Tage gelten.

Kontaktbeschränkungen & Private Feiern

  • Nur noch 5 Personen oder 2 Haushalte sowie Verwandte in gerader Linie im privaten als auch im Gastrobereich als auch im gesamten Öffentlichen Raum zugelassen 
  • In der Gastro nur noch 5 Personen an einem Platz, ausgenommen, es sind zwei Haushalte

Bei Anlassbezogenen Veranstaltungen: Hochzeiten, Beerdingungen, Geburtstage etc.

  • Zugelassen sind 25 Menschen Indoor und 50 im Freien 
  • Für öffentliche Veranstaltungen bleiben die Regeln bestehen : 100 Personen Indoor, 200 Personen Outdoor 
  • Bei Opern etc. sind auch mehr als 200 möglich 

Maskenpflicht 

  • Derzeit noch keine Maskenpflicht im öffentlich Raum 
  • Eine Maskenpflicht gilt jedoch ab Donnerstag in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Schützenstraße, Stachus und Marienplatz, der Sendlinger Straße einschließlich Sendlinger-Tor-Platz und dem Viktualienmarkt

Zur Sperrzeitverkürzung gibt es noch keinen Beschluss. Am morgigen Dienstag, wird Markus Söder über ein weiteres bundesweite Vorgehen sprechen.