Maskenpflicht im Unterricht jetzt auch in Münchner Region  

Diese und weitere Maßnahmen: 

Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Fürstenfeldbruck hat mit 38,76 den Signalwert von 35 überschritten. Nach den Berechnungen des örtlichen Gesundheitsamts ist dieser Wert (Stand 08.10.2020) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten worden.

Das sind die Maßnahmen die ab Samstag gelten: 

  1. Beschränkung der zulässigen Anzahl der Teilnehmer von privaten Feierlichkeiten in öffentlichen und angemieteten Räumen auf bis zu 50 Personen;

  2. Dringliche Empfehlung, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen;

  3. Ab Jahrgangsstufe 5 gilt an allen weiterführenden und beruflichen Schulen im Landkreis Fürstenfeldbruck, die im Zeitraum vom 05.10.2020 bis 16.10.2020 von einem Infektionsgeschehen betroffen waren oder sind, für Schülerinnen und Schüler die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer, wenn dort der Mindestabstand von 1,5 m nicht gewährleistet ist. Bis 09.10.2020 10:00 Uhr waren die folgenden Schulen betroffen und sind damit von der Anordnung umfasst:

  • Gymnasium Gröbenzell

  • Berufsschule Fürstenfeldbruck

  • Mittelschule Puchheim

  • Eugen-Papst-Schule Germering

  • Carl-Spitzweg-Gymnasium Germering

Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Samstag, 10.10.2020, in Kraft und gilt bis einschließlich Freitag, 16.10.2020. Wir haben sie dieser Pressemitteilung zur Information beigefügt.